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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 02/02/2018 Nr. 34992

Briefumschläge und Dokumentationspflichten im Unterschwellenbereich

Ist es eigentlich vergaberechtlich notwendig, bei Ausschreibungen im Unterschwellenbereich (hier: Dienstleistungen) auch die Umschläge der eingereichten Angebote zu Beweiszwecken (fristgerechter Eingang) zu archivieren? Solange die elektronische Einreichung noch nicht allgemein verpflichtend ist, bleibt diese Frage wohl gleichermaßen umstritten und von Relevanz. Interessante Diskussion hierzu derzeit im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Hier geht es zur Mitgliedschaft.


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