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Schwarz-grüner Koalitionsvertrag: „Zukunftsvertrag“ und Vergaberecht – Griff nach den Schwellenwerten

In NRW ist der schwarz-grüne Koalitionsvertrag unterzeichnet worden, das berichtet der WDR. Der Koalitionsvertrag trägt den wohlklingenden Namen „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“. Wir haben uns den Vertrag auf vergabe- und beschaffungsrechtliche Inhalte angeschaut. Die erste Auffälligkeit: Die Landesregierung will eine Erhöhung der EU-Schwellenwerte erzielen.

Aus dem Koalitionsvertrag geht jedenfalls hervor, dass die Koalitionäre die öffentliche Auftragsvergabe jedenfalls weiter verbessern und vereinfachen wollen. Zu oft sei bei der öffentlichen Vergabe der Preis das einzige Zuschlagskriterium. Dadurch seien meist KMU und innovative und klimafreundliche Produkte benachteiligt (Rn. 1233).

Dieses Ziel unterstützen soll „vergabe.NRW“. Es soll zum zentralen digitalen Portal für das gesamte Beschaffungswesen entwickelt werden (Rn. 3719). Das Land will seine Einkaufsmacht einsetzen, um Technologien und Innovationen, insbesondere von Startups, zu fördern und für sich zu nutzen. Ausschreibungen wollen sie nutzerorientierter, technologieoffener und dabei weiterhin rechtssicher gestalten und nehmen erforderliche rechtliche Anpassungen vor.

Dabei sind zudem starke Sozialpartner erwünscht (Rn. 4972). Aus diesem Grund will man bei der öffentlichen Vergabe tarifgebundene Firmen bevorzugen. Neue Stellen sowie die Beratung und Fortbildung der Vergabestellen wird in Aussicht gestellt. Ziel ist, dass das Land als Vorbild vorangeht und eine nachhaltige Beschaffungspraxis in der Landesverwaltung etabliert.

Auch die Kommunen sollen bei ihren Vergabeprozessen unterstützt werden (ab Rn. 5163). Die Partner wollen die Kommunen dabei unterstützen, Nachhaltigkeit in der Verwaltung systematisch zu verankern und ressortübergreifend steuern zu können. Geeignete Instrumente, die Kommunen dabei nutzen können, sind für uns kommunale Nachhaltigkeitsstrategien und -berichte, faire Beschaffungskriterien bei öffentlichen Vergaben, die Stärkung des fairen Handels, die Förderung bestehender und neuer Städtepartnerschaften und kommunale entwicklungspolitische Informationsarbeit.

Aus Sicht der Koalitionäre sind die kommunalen Vergabegrundsätze (siehe hierzu ) in Nordrhein-Westfalen vorbildlich in Deutschland (Rn. 5475). Es ist beabsichtigt, die kommunalen Vergabegrundsätze über das Jahr 2022 hinaus verlängern, zu einer Rechtsverordnung fortentwickeln und zugleich zu prüfen, ob und inwieweit weitere Erleichterungen geschaffen werden können.

Zur Entlastung der Kommunen ist beabsichtigt, die EU-Schwellenwerte zu erhöhen (Rn. 5483). Dies soll durch eine Landesinitiative gegenüber dem Bund ergriffen werden.

Weitere interessante Stellen:

In Rn. 407 ist vereinbart, dass einer Vergabeoffensive für Windenergie auf landeseigenen Flächen umgesetzt werden soll. Neben dem Preis soll aber auch das Konzept der Projektentwicklung ein wichtiges Kriterium sein wird.

Maßnahmen zur Umsetzung von Anlagen zur Gewinnung Erneuerbarer Energien bedürfen aus Sicht der Koalitionäre der besonderen Beschleunigung (Rn. 1132). Sie treten dafür ein, dass Europa zur Planungsbeschleunigung beiträgt, indem schnellere und einfachere Planungs- und Vergabeverfahren ermöglicht werden.

Durch eine systematische Innovationsförderung für seriellen Brückenbau und eine stärkere Verzahnung von Planung und Bau durch Funktionalausschreibungen oder Mischlosvergaben wollen die Partner den Planungs-, Ausschreibungs- und Bauaufwand erheblich reduzieren (Rn. 1170).

Wir sind bereits jetzt gespannt, welche Ziele in der Praxis umgesetzt werden und wünschen der neuen Regierungskoalition in NRW viel Erfolg.

Den Koalitionsvertrag finden Sie u.a. auf gruene-nrw.de, hier.

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