Die Entlastungsallianz für Baden-Württemberg hat ein erstes Entlastungspaket mit rund 20 Erleichterungen vorgelegt. Aus Sicht von Ministerpräsident Winfried Kretschmann können Land, Kommunen und Wirtschaft zusammen viel erreichen und gemeinsam ungenutzte Potentiale des Bürokratieabbaus erschließen. Die Entlastungsallianz, das von Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Juli des vergangenen Jahres mit Kommunal- und Wirtschaftsverbänden geschlossene Bündnis zum Bürokratieabbau, legt nun ein erstes Paket vor. Das „Entlastungspaket I“ sieht vor, dass Vergabeverfahren vereinfacht werden, sämtliche Schriftformerfordernisse bei Nutzung digitalisierter Verwaltungsleistungen aus dem Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entfallen, die Schulverwaltungen bei der Datenverarbeitung entlastet und das kommunale Haushaltsrecht flexibilisiert werden.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte nach der Sitzung des Lenkungskreises des Bündnisses am Freitag, 23. Februar 2024: „Die Menschen erwarten Lösungen, um das Dickicht an verflochtenen Regelungen und Verfahren zu lichten. Ich freue mich, dass das Format der Entlastungsallianz bereits nach wenigen Wochen Arbeit Erfolge vorweisen kann. Land, Kommunen und Wirtschaft können zusammen viel erreichen und gemeinsam ungenutzte Potentiale des Bürokratieabbaus erschließen. Schon mit den ersten Ergebnissen setzen wir Ressourcen frei, die unmittelbar der Zukunftsfähigkeit des Standorts zugutekommen.“
Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl ergänzte: „In Baden-Württemberg wollen wir einen starken und gleichzeitig einen schlanken Staat. Unser Ansatz ist daher: Neugierde und Freiräume statt Bürokratie und Bedenken. Genau hier setzen wir mit unserer Entlastungsallianz an. Wir sorgen damit für einen großen Bürokratieabbau und entlasten die Menschen, die Wirtschaft und den Staat. Wir denken von den Bürgerinnen und Bürgern her und verschlanken die Verwaltung.“
Verbände: Gelungener Start
Für die acht Verbände erklärten die Präsidenten Steffen Jäger (Gemeindetag Baden-Württemberg), Dr. Frank Mentrup (Städtetag Baden-Württemberg), Joachim Walter (Landkreistag Baden-Württemberg), Christian O. Erbe (Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag), Rainer Reichhold (Baden-Württembergischer Handwerkstag), Dr.-Ing. Rainer Dulger (Unternehmer Baden-Württemberg), Peter Schneider (Sparkassenverband Baden-Württemberg), Dr. Ulrich Theileis (Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband) gemeinsam:
„Das erste Entlastungspaket liegt nun auf dem Tisch. Das ist wichtig, denn damit wird klar, die Entlastungsallianz kann Ergebnisse liefern. Der Start ist damit gelungen. Jetzt gilt es, dass die geeinten Maßnahmen schnell und zielgerichtet vom Land umgesetzt werden, um die angestrebte Entlastungswirkung für die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und Betriebe und auch die Verwaltungen erlebbar zu machen. Gleichzeitig müssen wir uns bewusstmachen: Mit diesem ersten Maßnahmenpaket wurden niedrighängende Früchte geerntet. Wenn wir unserem Anspruch gerecht werden wollen, auch Aufgaben und Standards zu überprüfen und anzupassen, muss sich die Entlastungsallianz nun auch an die dickeren Bretter heranwagen. Das ist unsere klare Erwartungshaltung für die nächsten Wochen und für ein Entlastungspaket II.“
Schriftformerfordernisse reduzieren
Das „Entlastungspaket I“ mit rund 20 Maßnahmen sieht beispielsweise vor, dass sämtliche Schriftformerfordernisse für Nutzerinnen und Nutzer von OZG-Leistungen über das Portal Service BW gestrichen werden. Dies kommt allen Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft zugute. In der Facharbeitsgruppe „Verwaltungsorganisation“ unter Federführung des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen wurde darüber hinaus vereinbart, dass in allen sonstigen Rechtsnormen noch vorhandene Schriftformerfordernisse wo immer möglich durch eine einfache Textform ersetzt werden. Anstatt eines Schriftstücks mit Originalunterschrift ist somit eine einfache E-Mail ausreichend.
Vergabeverfahren vereinfachen
In der Facharbeitsgruppe „Unternehmen“ konnte unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus unter anderem ein Durchbruch bei den sogenannten Vergabe-Wertgrenzen bei öffentlichen Beschaffungen erzielt werden. So können beispielsweise zukünftig Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Land und Kommunen bis zu dem von der Europäischen Union (EU) vorgegebenen Schwellenwert in Höhe von 221.000 Euro mit einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden; kommunale Bauleistungen bis zu einer Wertgrenze von einer Million Euro. Durch die substantielle Anhebung der Wertgrenzen werden voraussichtlich bis zu 5.000 Verfahren pro Jahr deutlich aufwandsärmer und schneller. Etwa ein Drittel der kommunalen Vergaben werden von dieser Entlastung profitieren. Auch bei der Vergabe durch Landeseinrichtungen kommt es zu signifikanten Entlastungen der Vergabestellen. Die Erstellung eines Angebots soll zusätzlich für Unternehmen durch schlankere Verfahren vereinfacht werden.
Weitere Entlastungen im kommunalen Haushaltsrecht
Für die Kommunen sind darüber hinaus weitere Entlastungen im kommunalen Haushaltsrecht vorgesehen: Der Gesamtabschluss soll vereinfacht oder alternativ der Beteiligungsbericht um eine vereinfachte Darstellung der gesamten Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Kernhaushalts und seiner ausgelagerten Bereiche (Eigenbetriebe, Gesellschaften et cetera) erweitert werden. Indem den Kommunen ein Wahlrecht zwischen Gesamtabschluss und erweitertem Beteiligungsbericht eingeräumt wird, sinkt der Aufwand erheblich. Insbesondere müssen künftig weniger teure externe Rechnungsprüfungen beauftragt werden.
Schulverwaltung bei der Datenverarbeitung entlasten
Im Bereich Bildung hat die zuständige Facharbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport eine Reform des Schulgesetzes auf den Weg gebracht. Der Schulverwaltung wird ermöglicht, im Auftrag der Schulen Aufgaben in der Datenverarbeitung zu übernehmen. So muss nicht jede Schule einzeln Verträge über die Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Durch die Bündelung gleichartiger Aufgaben am Kultusministerium wird außerdem eine Mehrfachprüfung desselben Vertrags vermieden. Dies entlastet die Schulen erheblich von Verwaltungsaufwand bei der Nutzung landesweit angebotene Systeme, wie beispielsweise der Digitalen Bildungsplattform.
Eine Liste der beschlossenen Maßnahmen im Entlastungspaket I finden Sie hier.
Quelle: StM Baden-Württemberg
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