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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 28/01/2026 Nr. 73401

UBA veröffentlicht Beschaffungsleitfaden für Elektrofahrräder

Das Umweltbundesamt (UBA) hat basierend auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel einen Leitfaden für die öffentliche Beschaffung von Elektrofahrrädern veröffentlicht.

Das UBA schreibt hierzu:

Elektrofahrräder sind eine wichtige umwelt- und sozialverträgliche Alternative zum Auto bei Entfernungen bis etwa 20 Kilometer. Im Vergleich zum Auto sind Elektrofahrräder günstiger und zugleich umweltfreundlicher, gesünder, mitunter schneller und definitiv platzsparender. Der neue UBA-Leitfaden gibt Hinweise für die öffentliche Beschaffung von Elektrofahrrädern.

Ein Elektrofahrrad belastet zwar die Umwelt stärker als ein herkömmliches Fahrrad ohne Elektromotor, aber die relativ geringen negativen Umwelteffekte von Elektrofahrrädern werden deutlich aufgewogen, wenn dadurch Fahrten mit dem Auto ersetzt werden.

Trotz ihres positiven Beitrags zum Mobilitätsverhalten sind aber auch Elektrofahrräder mit einer Umweltbelastung bei Herstellung, Nutzung und Entsorgung verbunden. Insbesondere werden für die Herstellung der Akkus nicht zu vernachlässigende Mengen an Energie und Ressourcen aufgewendet.
Der Beschaffungsleitfaden für Elektrofahrräder enthält die für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen, um Umweltaspekte in die Vergabe- und Vertragsunterlagen einzubeziehen. Grundlage für diese Kriterien sind das Umweltzeichen Blauer Engel für Elektrofahrräder DE-UZ 197 (Ausgabe Juni 2015), die aktuelle EU-Batterieverordnung und aktuelle DIN-Norm-Standards. Der Blaue Engel DE-UZ 197 gilt nicht mehr, somit können keine Produkte mehr mit dem Umweltzeichen zertifiziert werden.

Elektrofahrräder, die die Kriterien des neuen Leitfadens einhalten, zeichnen sich durch folgende Umwelteigenschaften aus:
• lange Akku-Lebensdauer und Verfügbarkeit von Ersatzakkus,
• mechanische und elektrische Sicherheit und
• langlebige, reparaturfreundliche und recyclinggerechte Konstruktion.

Der mit dem Leitfaden zur Verfügung gestellte Anbieterfragebogen kann in Ausschreibungen genutzt werden.

Quelle: Umweltbundesamt

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