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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 07/07/2026 Nr. 74709

EuRH: rescEU-Kapazitäten sollten durch gemeinsame Auftragsvergaben der Mitgliedstaaten ausgebauzt werden

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) untersuchte, wie Projekte, die dem Aufbau und der Bevorratung von rescEU‑Reserven sowie deren Einsatz dienen, von der Kommission geplant und durchgeführt wurden. Auf diese rescEU‑Reserven entfallen drei Viertel (2,9 Milliarden Euro) der Mittelausstattung des Katastrophenschutzverfahrens der Union im Zeitraum 2021–2027. Der Rechnungshof kommt zu dem Schluss, dass mit den rescEU‑Reserven ein wertvoller Beitrag zum europäischen Katastrophenschutz geleistet wurde, indem verschiedene rescEU‑Kapazitäten erworben, geleast und im Falle von Krisen entsandt wurden. Er stellte jedoch fest, dass die Durchführung und die Nachhaltigkeit von Projekten durch Mängel bei der Planung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beeinträchtigt wurden. In einigen Fällen waren die Verfahren zur Beantragung der Erstattung der Kosten von Bewältigungsmaßnahmen umständlich. Der Rechnungshof legt Empfehlungen für diese Bereiche vor.

Eine Empfehlung in seinem Sonderbericht lautet:

Bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Unterstützung der rescEU-Reserve Synergien fördern

Um bessere Preise, schnellere Lieferfristen und eine bessere Interoperabilität bestimmter Ausrüstungen zu erzielen, sollte die Kommission

  1. Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen so gestalten, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördern, wie etwa gegebenenfalls durch gemeinsame Anträge;
  2. die rescEU-Kapazitäten nach Möglichkeit durch eine gemeinsame Auftragsvergabe mit den Mitgliedstaaten ausbauen.

Zieldatum für die Umsetzung: Ende 2028

Den Sonderbericht können Sie hier abrufen.

Quelle: EuRH

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