Die öffentliche Beschaffung befindet sich in einem grundlegenden Wandel. Während auf Bundesebene mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz vor allem Vereinfachung, Digitalisierung und schnellere Verfahren im Mittelpunkt stehen, entwickelt sich auf Landesebene eine andere Dynamik: Immer mehr Bundesländer nutzen ihre Landesvergabegesetze und Verwaltungsvorschriften, um Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele verbindlich insbesondere in der Bauvergabe zu verankern. Diese Entwicklung macht Nachhaltigkeit zunehmend zu einer strategischen Steuerungsgröße – und nicht mehr lediglich zu einem fakultativen Zuschlagskriterium.
Gerade für öffentliche Bauauftraggeber entsteht dadurch ein Spannungsfeld zwischen Beschleunigung und Nachhaltigkeit. Wer Vergabeverfahren ausschließlich unter dem Aspekt der Verfahrensökonomie plant, riskiert künftig vergaberechtliche und politische Zielkonflikte. Nachhaltigkeit entwickelt sich vielmehr zu einem integralen Bestandteil einer modernen Vergabestrategie.
Politischer Kurswechsel auf Bundesebene
Mit dem zum 1. Juli 2026 in Kraft getretenen Vergabebeschleunigungsgesetz verfolgt der Bund das Ziel, öffentliche Beschaffung einfacher, digitaler und schneller auszugestalten. Höhere Wertgrenzen, vereinfachte Nachweise sowie beschleunigte Nachprüfungsverfahren sollen insbesondere Infrastrukturinvestitionen erleichtern. Gleichzeitig verzichtet der Bundesgesetzgeber bewusst auf allgemeine verpflichtende Nachhaltigkeitsvorgaben im Gesetz selbst. Stattdessen soll eine spätere Rechtsverordnung Anforderungen an die Beschaffung klimafreundlicher Produkte konkretisieren.
Diese Entscheidung bedeutet jedoch keineswegs einen Rückzug aus nachhaltiger Beschaffung. Vielmehr verlagert sich die praktische Steuerung zunehmend auf die Länder und ihre jeweiligen vergaberechtlichen Regelwerke.
Länder setzen eigene Akzente
Nahezu alle Länder haben ihre Vergabegesetze oder Verwaltungsvorschriften in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Dabei zeigt sich ein gemeinsamer Trend:
- stärkere Berücksichtigung von Klimaschutz und Ressourceneffizienz,
- Einbeziehung von Lebenszykluskosten,
- Förderung zirkulären Bauens,
- stärkere Nutzung von Umweltzeichen und Gütezeichen,
- Anforderungen an CO₂-arme Baustoffe und Recyclingmaterialien,
- Verknüpfung von Vergabe-, Klima- und Nachhaltigkeitsstrategien.
Während sich die konkrete Ausgestaltung unterscheidet, verfolgen die Länder dasselbe Ziel: Öffentliche Bauaufträge sollen nicht mehr ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben werden, sondern einen Beitrag zu den jeweiligen Klimaschutzgesetzen und Nachhaltigkeitsstrategien leisten.
Insbesondere bei Hochbau-, Infrastruktur- und Gebäudesanierungen gewinnen deshalb ökologische Zuschlagskriterien und funktionale Leistungsbeschreibungen erheblich an Bedeutung.
Nachhaltigkeit beginnt bereits bei der Bedarfsplanung
Die eigentliche strategische Entscheidung fällt nicht erst bei der Wertung der Angebote.
Bereits die Bedarfsanalyse entscheidet darüber, ob nachhaltige Lösungen überhaupt Gegenstand des Wettbewerbs werden können. Auftraggeber, die Lebenszykluskosten, Energieeffizienz, CO₂-Bilanz oder Kreislaufwirtschaft erst in der Angebotswertung berücksichtigen möchten, verschenken erhebliche Potenziale.
Die moderne Vergabestrategie verlagert Nachhaltigkeit daher in die frühen Projektphasen:
- Projektdefinition,
- funktionale Leistungsbeschreibung,
- Auswahl geeigneter Eignungsanforderungen,
- Festlegung der Zuschlagskriterien,
- Vertragsgestaltung.
Damit wird Nachhaltigkeit nicht zum Zusatzkriterium, sondern zum strukturellen Bestandteil der Beschaffungsentscheidung.
Nachhaltigkeitsaspekte in Vergabeverfahren
Auch die aktuelle Spruchpraxis der Vergabekammern bestätigt, dass öffentliche Auftraggeber erhebliche Spielräume besitzen, Nachhaltigkeitsaspekte in Vergabeverfahren zu integrieren.
Die Nachprüfungsinstanzen verlangen allerdings, dass ökologische Anforderungen
- einen sachlichen Bezug zum Auftragsgegenstand besitzen,
- transparent formuliert werden,
- diskriminierungsfrei ausgestaltet sind,
- verhältnismäßig bleiben,
- nachvollziehbar bewertet werden.
Gerade bei CO₂-Kriterien, Umweltlabels oder Recyclingquoten zeigt sich zunehmend, dass nicht die Zulässigkeit nachhaltiger Anforderungen problematisch ist, sondern deren vergaberechtlich saubere Umsetzung.
Für Auftraggeber bedeutet dies einen Paradigmenwechsel: Nachhaltigkeit muss vergaberechtlich begründet und dokumentiert werden. Erfolgt dies sorgfältig, bestehen regelmäßig gute Erfolgsaussichten auch im Nachprüfungsverfahren.
Strategische Herausforderungen für öffentliche Bauherren
Die zunehmende Heterogenität der Landesregelungen stellt insbesondere kommunale Auftraggeber sowie überregional tätige Bauunternehmen vor neue Herausforderungen.
Je nach Bundesland können sich unterscheiden
- vergaberechtliche Verpflichtungen,
- Verwaltungsvorschriften,
- Klimaschutzvorgaben,
- Nachhaltigkeitsleitfäden,
- Berichtspflichten,
- Wertungsmaßstäbe.
Dadurch entsteht kein einheitliches deutsches Nachhaltigkeitsvergaberecht, sondern ein föderales Steuerungssystem.
Für Bauverwaltungen bedeutet dies, ihre Vergabestrategien regelmäßig an landesrechtliche Entwicklungen anzupassen und interne Beschaffungsstandards entsprechend fortzuschreiben.
Fazit
Die öffentliche Bauvergabe entwickelt sich zunehmend zu einem Instrument der Klima- und Nachhaltigkeitspolitik. Während der Bund derzeit vor allem Beschleunigung und Verfahrensvereinfachung verfolgt, nutzen die Länder ihre vergaberechtlichen Gestaltungsspielräume, um ökologische Ziele stärker in die Beschaffung zu integrieren.
Für öffentliche Auftraggeber bedeutet dies, Nachhaltigkeit nicht als zusätzliche Anforderung zu verstehen, sondern als strategisches Element der Beschaffung. Erfolgreiche Vergabeverfahren der Zukunft verbinden Wirtschaftlichkeit, Rechtssicherheit und Klimaschutz bereits in der Planungsphase. Wer Nachhaltigkeit erst bei der Zuschlagsentscheidung berücksichtigt, wird den steigenden rechtlichen und politischen Anforderungen künftig kaum noch gerecht werden.
Vertiefung: Nachhaltigkeit als Vergabestrategie in der Praxis
Wer die vergaberechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten praxisnah vertiefen möchte, findet hierzu eine passende Fortbildung der DVNW Akademie – Seminar „Nachhaltigkeit als Vergabestrategie im Bauwesen“.
Das Online-Seminar zeigt anhand aktueller Praxisbeispiele, wie Klimaschutz-, Kreislaufwirtschafts- und Nachhaltigkeitsanforderungen rechtssicher in Leistungsbeschreibung, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die Vertragsgestaltung integriert werden können. Darüber hinaus werden aktuelle regulatorische Entwicklungen, Instrumente wie Lebenszyklusanalysen (LCA) und CO₂-Bewertungsansätze sowie die praktische Umsetzung nachhaltiger Bauvergaben behandelt. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an öffentliche Auftraggeber sowie Mitarbeitende von Vergabestellen aus Bund, Ländern und Kommunen.













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