Die für die gesetzliche Anwendung der VOB/A-EU und VOB/A-VS erforderliche Anpassung in der VgV und VgVSV wurden am 7. September 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BGBl. 2026 I Nr. 250 vom 07.09.2026). Die Änderungen treten am Tage nach der Veröffentlichung, mithin zum 8. September 2026 in Kraft. Die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A 2026 sind seit dem in ihren jeweiligen Anwendungsbereichen verbindlich anzuwenden. Die Änderungen der VOB/A 2026 zu der Fassung 2023 werden auf Vergabeblog in dem Zweiteiler: „Beschleunigung mit Nebenwirkungen – VOB/A-EU und -VS 2026“ vorgestellt (Teil 1 und Teil 2).
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