Eigentlich wollte ich dazu gar nichts schreiben, weil nur das eingetroffen ist, was bereits seit Anfang 2009 eben so geregelt war. Da aber u.a. auch das forum vergabe dazu berichtet, sei es klarstellend gesagt: Die vergaberechtlichen Erleichterungen des KP II sind auf Bundesebene nicht über ihre Befristung (31.12.2010) hinaus verlängert worden. Dem Vernehmen nach hatte zumindest das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit einer Verlängerung geliebäugelt. Wie bereits berichtet, haben sich zahlreiche Bundesländer allerdings anders entschieden.
Angesichts einer brummenden Wirtschaft und Rekord-Niedrig-Arbeitslosigkeit wäre die Begründung für eine solche Verlängerung auch schwer gefallen. Es sei denn natürlich, der so geschaffene Freiraum hätte sich positiv auf die öffentliche Beschaffung ausgewirkt. Dazu wird in Kürze noch ein Gutachten vorliegen.
Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
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