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Interkommunaler Zusammenarbeit: Kommunale Spitzenverbände fordern Vergaberechtsfreiheit

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sich der Bundesregierung gegenüber erneut gegen die Vergaberechtspflichtigkeit interkommunaler Zusammenarbeit ausgesprochen. In den entsprechenden Wettbewerbsvorgaben der EU sehen die Verbände eine Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung. Sie haben die Bundesregierung gebeten, sich auf EU-Ebene nachdrücklich für eine Vergaberechtsfreiheit der interkommunalen Zusammenarbeit einzusetzen – insbesondere im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.
Aus Sicht der anbietenden Wirtschaft ist dies nicht akzeptabel. Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden sollte nur in den Bereichen erlaub sein, in denen der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt werden kann. Dies entspricht im Übrigen den Gemeindeordnungen der meisten Bundesländer (vgl. beispielhaft § 85 I GemO Rh-Pflz). Auch der Europäische Gerichtshof hat in den bekannten Entscheidungen zur Vergaberechtsfreiheit der interkommunalen Zusammenarbeit (insb. in der sog. „Teckal“-Entscheidung) klargestellt, daß diese nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich ist (sog. Inhouse-Geschäft).

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Über Marco Junk

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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