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Nach mehr als zwei Jahren seit dem Inkrafttreten der Richtlinie 2014/24/EU hat der EuGH erstmals zum…
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Im Referat Beschaffung und Vergabe des Geschäftsfeldes Zentrale Services sucht die Zentrale Forschungs- und Entwicklungsstelle für…
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Wie Kommunen künftig umweltfreundliche und fair gehandelte Produkte bei Ausschreibungen berücksichtigen können, erklärt ein neuer Leitfaden des Landes Baden-Württemberg zur nachhaltigen, öffentlichen Beschaffung von Kommunen.
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Für das Projekt Stuttgart 21 sind bis Ende April 2014 insgesamt 786,97 Millionen Euro ausgegeben worden.
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Um die Erteilung eines öffentlichen Auftrages als vergaberechtsfreies Inhouse-Geschäft qualifizieren zu können, ist nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH u.a. die Voraussetzung der Kontrolle wie über eigene Dienststellen erforderlich. Für den öffentlichen Auftraggeber muss die Möglichkeit gegeben sein, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen der beauftragten Einrichtung ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen; zudem muss die von dem öffentlichen Auftraggeber ausgeübte Kontrolle wirksam, strukturell und funktionell sein (so zuletzt EuGH, Urteil vom 8.5.2014 C-15/13 Datenlotsen Informationssysteme, Rdnr. 26 der Urteilsgründe).
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Das von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Reformprogramm (NRP) 2014 ist ein Eckpfeiler des Europäischen Semesters 2014, das die Europäische Kommission mit der Vorlage des Jahreswachstumsberichts am 15. November 2013 eingeleitet hat. Ein Punkt betrifft auch das öffentliche Auftragswesen. Nachfolgend der Originaltext (Bundestag Drucksache 18/1107):
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Wo Bundeswehr draufsteht, muss nicht Rüstung drinstecken! (VK Bund, Beschl. v. 17.02.2014 VK 1-2/14)
Die Tatsache, dass die Bundeswehr Leistungen ausschreibt, führt nicht automatisch dazu, dass es sich hierbei um verteidigungs- bzw. sicherheitsrelevante Beschaffungsvorgänge im Sinne der VSVgV handelt. Dies und die Frage, welche Anforderungen an den (Fachkunde-) Nachweis zu stellen sind, hat die Vergabekammer beschäftigt und zur Entscheidung vom 17.02.2014 geführt.
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Der Arbeitskreis ÖPP im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie kritisiert eine Studie des Bundesrechnungshofs zu den Kosten von ÖPP-Straßenprojekten.
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Wie lässt sich faire Beschaffung schon in Verwaltungsstrukturen anlegen? Das wurde auf dem 8. Bundesweiten Netzwerktreffen Faires Beschaffungswesen in Erfurt besprochen. Mit dabei: Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) beim Bechaffungsamt des BMI.
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Darüber informiert anschaulich und komprimiert ein neuer Leitfaden des Umweltbundesamtes. Vorreiter sind dabei die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, aber auch NRW. Den Leitfaden finden Sie auf der Webseite des UBA und im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
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Von insgesamt 4.369 Eisenbahnbrücken in Nordrhein-Westfalen haben 1.923 Brücken „umfangreiche“ oder „gravierende Schäden“ am Bauwerksteil und sind deshalb „dringend sanierungsbedürftig“. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/1255) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1054) hervor. (Quelle: Bundestag)
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Am 23. Oktober veranstaltet das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) den 1. Deutschen Vergabetag 2014 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin. Der hochkarätig besetzte Kongress führt öffentliche Einkäufer aus Bund, Ländern und Kommunen, Vertreter der Rechtspflege, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zu den aktuellen und entscheidenden Fragen der öffentlichen Beschaffung zusammen. Profitieren Sie vom Wissen hochkarätiger Experten, informieren Sie sich aus erster Hand von den Entscheidungsträgern aus Verwaltung, Politik und Rechtspflege und nutzen Sie die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs zwischen Praktikern der öffentlichen Beschaffung aus ganz Deutschland. Am Abend schließt sich ein festlicher Empfang am Potsdamer Platz im Herzen von Berlin an. Mit Vorträgen von Programm und Anmeldung unter www.deutscher-vergabetag.de
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine Studie und Arbeitshilfen für Beschaffer zur mittelstandsgerechten Losaufteilung (§ 97 Abs. 3 GWB) veröffentlicht.
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Am Dienstag, den 24.06.2014, 16.30 Uhr, findet in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Bonn die nächste Sitzung der Regionalgruppe Köln-Bonn-Koblenz des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Auch 2015 wird der mit 5.000 Euro dotierte International Public Procurement Award (IPA) für eine herausragende wissenschaftliche Arbeit zum nationalen, europäischen oder internationalen Vergaberecht (Habilitationsschrift, Dissertation, Diplomarbeit, Masterarbeit oder Monographie) ausgelobt.
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Der Leitfaden unterstützt strategische Entscheider und operative Beschaffer mit konkreten Hinweisen, wie sie das Beschaffungswesen innovationsorientierter gestalten können. Zahlreiche Beispiele illustrieren die Empfehlungen und sollen zur Nachahmung anregen. Den Leitfaden finden Sie im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
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“Noch kein neuer Betreiber – Berlin droht neues S-Bahn-Chaos”, titelt denn auch heute die Berliner Morgenpost. Das Milliarden-Vergabeverfahren um die Berliner S-Bahn dauert an, der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat die Angebotsfrist für den Betrieb des Teilnetzes Ringbahn von bislang Oktober 2014 auf Ende Februar 2015 verlängert.
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Man sagt vielen Kongressen nach, dass Rahmenprogramm sei interessanter als die Tagung. Beim 1. Deutschen Vergabetag 2014 in Berlin gibt es beides: Im Rahmen der festlichen Abendgala am Potsdamer Platz stellen sich Heinz-Peter Dicks, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, und RA Professor Ralf Leinemann, Leinemann Partner Rechtsanwälte, einem kritischen Dialog zum Verhältnis von Vergaberecht und Wirtschaftlichkeit. Programm und Anmeldung unter www.deutscher-vergabetag.de
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Fordert ein öffentlicher Auftraggeber den Nachweis eines Zertifikates als Entsorgungsfachbetrieb, stellt sich die Frage nach deren Inhalt. Von der Rechtsprechung ist bereits entschieden, dass sich das Zertifikat auf diejenige Niederlassung beziehen muss, die die Leistung auch erbringen soll, auch wenn dies von der Vergabestelle nicht ausdrücklich gefordert wurde. Fraglich ist aber, ob das Zertifikat sich auch auf bestimmte Leistungen (Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten etc.) und/oder bestimmte Abfallarten beziehen muss, wenn dies von der Vergabestelle ebenfalls nicht ausdrücklich gefordert wurde. Hierzu hat das OLG München in seinem Beschluss vom 30.04.2014 Stellung genommen.
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Im April 2014 startete das Projekt „Umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis“. Bundesweit werden innerhalb der nächsten zwei Jahre acht Ausschreibungen aus Bund, Ländern und Kommunen begleitet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten kostenfreie Unterstützung bei der Berücksichtigung von Umweltaspekten in Ausschreibungen. Dabei finden die Ausschreibungshilfen des UBA Anwendung.
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Die Zweifel an der Europarechtskonformität der Tariftreue- und Mindestlohngesetze erfahren neue Nahrung. Das OLG Koblenz hat mit Beschluss vom 19. Februar 2014 (1 Verg 8/13) die Regelung des vergabespezifischen Mindestlohns im Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) dem EuGH zur Überprüfung der Vereinbarkeit mit europäischem Recht vorgelegt. Zuvor hatte bereits die Vergabekammer Arnsberg mit Beschluss vom 22. Oktober 2013 (VK 18/13) den EuGH mit der Frage der Europarechtskonformität des § 18 TVgG-NRW befasst. Ebenso wie die Vergabekammer Arnsberg hegt der Vergabesenat des OLG Koblenz erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit einer Mindestlohnregelung mit europäischem Recht, soweit diese verpflichtend nur für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt.
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Der Bundesrat hat zahlreiche Änderungen an der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefordert. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/1573) vorgelegten Stellungnahme der Länder zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304) wird besonders gegen das verpflichtende Auktionsverfahren für erneuerbare Energien ab 2017 argumentiert. Die Nachteile bei Ausschreibungen würden klar überwiegen.