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Ob es um die Vergabe komplexer Bau- oder Planungsleistungen, die Vergabe von Dienstleistungen in den Bereichen…
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Rechtswidrigkeit der umstrittenen Vergabe des Kölner Messeneubaus an den Oppenheim-Esch-Fonds festgestellt (Urteil vom 29.10.2009, C-536/07). Bei der Vergabe habe es sich um einen öffentlichen Bauauftrag gehandelt, der europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen. Der Oppenheim-Esch-Fonds hatte den Auftrag für den Bau der vier Hallen mitsamt des Konferenzzentrums ohne förmliches Vergabeverfahren erhalten. Das komplizierte Vertragskonstrukt zwischen Stadt und Auftragnehmer sieht vor, dass die Stadt die Gebäude für die astronomische Laufzeit von 30 Jahren anmietet – daher sprach die Stadt auch immer nur davon, sie habe nur einen Mietvertrag unterschrieben, von einem Bauauftrag könne keine Rede sein, da der Oppenheim-Esch-Fonds Eigentümer der Hallen sei. Ein Irrtum.
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Mit der eVergabe geht es voran, so scheint es. Mehr als 35 eVergabe-Plattformen decken immer mehr öffentliche Auftraggeber in Bund, Ländern und Gemeinden ab. Das hoch gesteckte Ziel der EU-Kommission, die eVergabe bis zum Jahr 2010 in allen Fällen möglich zu machen und dabei die Hälfte der Ausschreibungen vollelektronisch abzuwickeln, ist zwar nach wie vor außerhalb jeder Reichweite – man spricht von aktuell fünf bis zehn Prozent „echter“ eVergabe in Deutschland – aber der Weg weist in die richtige Richtung. Es scheint allerdings, als hätte man vergessen, die Bieter auf diesem Weg mitzunehmen. […] Den gesamten Beitrag zum Stand der Einführung der eVergabe in Deutschland finden Sie im Jahrbuch Verwaltungsmodernisierung 2009/2010 der Wegweiser GmbH oder können ihn hier als PDF-Dokument abrufen.
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Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Otto Kenzler, fordert, dass die Konjunkturprogramme verlängert werden. Auf der Jubiläumsveranstaltung der Kreishandwerkerschaft in Bremen warnte Kenzler, es dürfe Ende 2010 kein Fallbeil fallen.
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Koalitionsvertrag „WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT.“ zwischen CDU, CSU und FDP zur 17. Legislaturperiode. Das Kapitel „Vergaberecht“ finden Sie hier.
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Nun sind es nicht mehr nur Gerüchte. Vergabeblog liegt die Entwurfsfassung des Koalitionsvertrages vor. Danach ist auch das Vergaberecht zentrales Betätigungsfeld des von der neuen Regierung geplanten Bürokratieabbaus. Wörtlich heißt es: „Die deutsche Wirtschaft braucht ein leistungsfähiges, transparentes, mittelstandsgerechtes und unbürokratisches Vergaberecht. Zur Erleichterung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten und zur Stärkung eines offenen und fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge soll das bestehende Vergaberecht reformiert und weiter gestrafft werden. Ziel ist es, das Verfahren und die Festlegung der Vergaberegeln insgesamt zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.“
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Wie im Vergabeblog angekündigt, hat Transparency International Deutschland (TI) am letzten Donnerstag zur Podiumsdiskussion unter dem Titel „Kampf gegen Korruption: Integre Unternehmen schützen, Korruptionsregistergesetz einführen“ in Berlin geladen. In der Veranstaltung wurden verschiedene Modelle bereits existierender Korruptionsregister vorgestellt und die Frage der Notwendigkeit eines bundesweiten Korruptionsregistergesetz erörtert. Fazit: Nur eine bundesweite Gesetzeslösung macht eine effektive Korruptionsbekämpfung bei öffentlichen Ausschreibungen möglich.
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Seit der Ahlhorn-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf fehlt das Thema „Ausschreibungpflicht von Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand“ auf kaum einer Fortbildung zum Vergaberecht. RA Dr. Ute Jasper und RA Barbara von der Recke von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf, bewerten den Lösungsversuch des Deutschen Gesetzgebers im neuen § 99 Abs. 3 und Abs. 6 GWB in ihrem Beitrag „Investorenverträge und Vergaberecht – das Damoklesschwert des neuen GWB“ kritisch. Danach sei trotz der Neuregelung davon abzuraten, bis zu einer Entscheidung des EuGH die Vergaberechtsfreiheit anzunehmen. Ein lesenswerter Standpunkt, den Sie hier abrufen können.
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Die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sind seit 1991 stark reduziert worden. Wie die Bundesregierung in einer Unterrichtung (16/13950) mitteilt, betrugen die Mittel 1991 insgesamt 1,044 Milliarden Euro. 2008 waren es noch 644 Millionen Euro. Der Betrag sinkt in diesem Jahr auf 624 Millionen Euro, soll aber bis 2012 stabil bleiben. Das ist ein Rückgang um mehr als 40%. Mit GRW-Mitteln werden unter anderem gewerbliche Investitionen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die kommunale Infrastruktur gefördert.
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Allerdings ist ein Punkt immer noch strittig und daher offen, obwohl sich alle einig sind, den Mittelstand fördern zu wollen.
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Die IT-Beschaffung stellt die öffentliche Verwaltung kontinuierlich vor erhebliche Herausforderungen. Dies zeigte das große Interesse an der 5. Fachtagung zu diesem Thema vom 09. bis 10. September, die von der INFORA GmbH in Berlin durchgeführt wurde. Inhaltlich standen auf der diesjährigen Veranstaltung mit 25 Ausstellern bei rund 500 Fachbesuchen der öffentlichen Hand vor allem die Änderungen der dritten Stufe der Vergaberechtsreform im Mittelpunkt der Diskussion. Mutig: Erstmals kam in der nur für öffentliche Beschaffer zugänglichen Veranstaltung auch ein Vertreter der IT-Anbieterschaft zu Wort, um die Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand (EVB-IT) zu bewerten.
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„Erfreulicherweise reißt die Nachfrage nicht ab“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Michael Knipper, jüngst in einer Pressemitteilung zum Präqualifizierungsverfahren für die Baubranche. Nach einem schleppenden Start 2006 haben sich bis zum Sommer 2009 insgesamt schon über 3.000 Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe dem PQ-Verfahren unterzogen – davon allein in diesem Jahr über 2.000. Allerdings setzt eine Präqualifizierung (PQ) natürlich deren Anerkennung beim öffentlichen Auftraggeber voraus: Von über 20.000 öffentlichen Auftraggebern haben sich bisher aber nur 1.900 dem System angeschlossen.
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Nein, es ist kein Aprilscherz (was beim Blick auf das Wetter durchaus denkbar wäre): Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und FDP wurde auch das Vergaberecht als Betätigungsfeld entdeckt – wenige Monate nach Abschluss der fast 5jährigen Reform des GWB. Erste Gerüchte sorgten bereits letzte Woche für Unruhe im politischen Berlin, nun haben es sogar die Nachrichtenagenturen ddp und Reuters ganz offiziell vernommen: Union und FDP haben sich auf einen deutlichen Bürokratieabbau geeinigt. Belastungen durch Bürokratieaufwand sollten netto um 25 Prozent heruntergefahren werden, so Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU). Als Beispiel nannte zu Guttenberg und FDP-Vize Rainer Brüderle das Vergaberecht. Also doch das „einheitliche Vergabegesetzbuch“?
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Auf www.evergabe-online.de, der zentralen Ausschreibungsplattform des Bundes, können sich interessierte Unternehmen über alle aktuellen Ausschreibungen des Bundes und der teilnehmenden Länder und Kommunen informieren. Geboten wird die Möglichkeit, Verdingungsunterlagen in elektronischer Form kostenfrei anzufordern und an Vergabeverfahren auf elektronischem Wege teilzunehmen. Das Anfordern der Verdingungsunterlagen und die Abgabe eines elektronischen Angebots sollen „einfach per Mausklick“ erfolgen. Insbesondere letzteres war bislang Unternehmen nicht möglich, die Linux oder Mac OS als Betriebssystem im Einsatz hatten.