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Am 16.09.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschlossen. Hiermit setzt die Bundesregierung das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 (Rechtssache C-377/17) um. Der Gerichtshof hatte festgestellt, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen (siehe hierzu Vergabeblog.de vom 08/07/2019, Nr. 41456).
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EuGH: Mindest- und Höchstsätze der HOAI europarechtswidrig (EuGH, Urt. v. 04.07.2019 – Rs. C-377/17)
Der EuGH hat die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI als europarechtswidrig eingestuft. Anlass war ein von der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren. Die Kommission sah in den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen einen Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit. Dies hat der Gerichtshof nun bestätigt. Die Mindestsätze sieht der EuGH