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Am 19.05.2022 beschloss der Bundestag das LNG-Beschleunigungsgesetz LNGG, dem der Bundesrat am 20.05.2022 zustimmte. Das Gesetz wird in den nächsten Tagen in Kraft treten. Das Gesetz enthält gravierende Eingriffe in das Vergaberecht, allerdings begrenzt auf die sechs LNG-Terminal-Projekte.
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Am 21.10.2015 konnte eine wichtige Grundsatzentscheidung zur Frage von Aufklärungspflichten in der Angebotswertung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erstritten werden.