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Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt hat für die von den verheerenden Hochwasserschäden betroffenen Kommunen das Haushaltsvergaberecht (s. § 55 LHO RLP, VOL/A-1.Abschnitt) zunächst bis zum Jahresende ausgesetzt (siehe auch Vergabeblog.de vom 20/07/2021, Nr. 47494). Auch für EU-weite Vergabeverfahren können Vereinfachungen gelten.