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Kann ein Bieter im Rahmen der Angebotserstellung erkennen, dass ein Leitfabrikat den an anderer Stelle geforderten technischen Mindestanforderungen nicht entspricht, muss er dies vor Ablauf der Angebotsfrist rügen. Versäumt ein Bieter die Rüge eines solchen erkennbaren Vergaberechtsverstoßes, kann er sich im Nachprüfungsverfahren
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Seit dem Inkrafttreten des neuen europäischen Vergaberechts am 18. April 2016 bewegt die Vergabepraxis die Frage, ob auch bei Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb sämtliche Vergabeunterlagen bereits im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt werden müssen. Das OLG München hat als erstes deutsches Obergericht entschieden, dass die gesamten Vergabeunterlagen auch bei zweistufigen Verfahren bereits mit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung bereitzustellen sind.
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Die Praxis der Vergabe von Planungsleistungen steht vor einem Paradigmenwechsel. Im Zentrum steht die kontrovers diskutierte Frage, ob Planungsleistungen unterschiedlicher Leistungsbilder für die Berechnung des Auftragswerts zusammenzurechnen sind. Das OLG München hat als erstes deutsches Obergericht entschieden, dass die Leistungen der Objektplanung, der Tragwerksplanung und der Planung der technischen Gebäudeausrüstung für ein einheitliches Bauvorhaben grundsätzlich als gleichartige Leistungen anzusehen und damit für die Schwellenwertberechnung zu addieren sind.
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Große Sorgfalt müssen Auftraggeber im Rahmen der Angebotswertung nicht nur auf die Bewertung qualitativer Aspekte legen, wie die aktuelle Debatte um die Schulnoten-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zeigt. Auch solche Kriterien, die sich grundsätzlich arithmetisch und damit rein rechnerisch darstellen lassen, können in der Praxis der Vergabestellen Schwierigkeiten bereiten.
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Nach wie vor werden öffentliche Auftraggeber häufig von privaten Informationsdiensten aufgefordert, nach Auftragsvergabe Informationen zu den Ausschreibungsergebnissen für eine Veröffentlichung anzugeben. Die Thematik war bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen.
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Bislang war höchstrichterlich nicht entschieden, ob Planungsbüros Honoraransprüche außerhalb des Vergabeverfahrens geltend machen können oder ob eine unzureichende Aufwandsentschädigung für die Angebotserstellung bereits im Vergabeverfahren angegriffen werden muss. Dieser Rechtsunsicherheit hat der BGH nunmehr ein Ende bereitet.
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In der jüngeren Vergangenheit waren zahlreiche kommunale Auftraggeber mit Anfragen von Ausschreibungsdiensten konfrontiert, die eine Überlassung von zu veröffentlichenden oder bereits veröffentlichten Bekanntmachungstexten forderten. Die anfragenden Ausschreibungsdienste stützten sich dabei regelmäßig
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Kaum eine Thematik hat die Praxis öffentlicher Auftraggeber und die Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen in den vergangenen Jahren so sehr bewegt, wie die Reichweite der rechtlich zulässigen Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise. Das OLG Düsseldorf hat nunmehr festgestellt, dass eine auf einem Angebotsvordruck geforderte elektronische Signatur nicht nachforderungsfähig ist, wenn
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In den vergangenen Jahren wurden öffentliche Auftraggeber immer wieder von privaten Informationsdienstleistern aufgefordert, nach Auftragsvergabe Informationen zu den Ausschreibungsergebnissen für eine Veröffentlichung anzugeben.
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Die Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien neben dem angebotenen Preis eröffnen Auftraggebern Wertungsspielräume. Hierfür ist es allerdings erforderlich, eine transparente Wertungsmethodik vorzugeben. Außerdem müssen Auftraggeber Beurteilungsspielräume mit nachvollziehbaren Erwägungen ausfüllen und die Wertungsentscheidung ausreichend dokumentieren.