-
Bloomberg berichtet unter dem Titel: „Trump Considers Withdrawing From WTO’s $1.7 Trillion Purchasing Pact“, dass ein Entwurf einer präsidialen Verfügung exsitiere, in Folge derer die USA aus dem internationalem vergaberechtlichen Abkommen der Welthandelsorganisation austreten, sofern die Vorgaben des GPA nicht nach amerikanischen Vorstellungen überarbeitet würden. Bei einem entsprechenden Austritt aus dem Abkommen, würden die übrigen GPA-Parteien dem Buy American Act unterfallen.
-
Am 26.02.2020 findet die 40. Sitzung der DVNW Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in Hamburg statt.
-
Die Europäische Kommission begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 12.02., das Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und Vietnam anzunehmen. Das Abkommen ist das umfassendste Handelsabkommen der EU mit einem Entwicklungsland und beseitigt praktisch alle Zölle auf den Warenverkehr zwischen den beiden Seiten und garantiert durch seine starken, rechtsverbindlichen und durchsetzbaren Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung die Achtung der Arbeitnehmerrechte, des Umweltschutzes und des Pariser Klimaabkommens.
-
Unter dem Titel: „Der reichste gegen den vielleicht eitelsten Mann der Welt“, berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass Amazon-Chef Jeff Bezos nun US-Präsident Trump dazu zwingen will, vor Gericht und unter Eid zu dem als Projekt JEDI (Vergabeblog.de vom 26/11/2019, Nr. 42600) bekannt gewordenen Staatsauftrag im Wert von zehn Milliarden Dollar auszusagen. Amazon hatte als haushoher Favorit gegolten, doch dann sollte der Auftrag überraschend beim Rivalen Microsoft landen.
-
Im ersten Halbjahr, des nun nicht mehr ganz neuen Jahres, präsentiert das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) drei spannende und praxisorientierte Tagungen: 4. Bau-Vergabetag | Die Fachtagung zur Vergabe von Bau-, Planungs- und Projektsteuerungsleistungen | 26.03.20 | Berlin | Programm & letzte Tickets hier 5. IT-Vergabetag | Die Fachtagung zur Beschaffung und Vergabe von IT-Leistungen | 17.06.20 | Berlin | Programm & Tickets zum Frühbucherpreis hier DVNWforum | Digitale Services und Marketingleistungen – Wie kann die Vergabe von Agenturleistungen funktionieren? | 22.04.20 | Berlin | Programm & Tickets hier
-
Mit Unterrichtung durch die Bundesregierung – Jahreswirtschaftsbericht 2020 der Bundesregierung nimmt die Bundesregierung auch zum Vergaberecht Stellung und skizziert die weiteren Herausforderungen. Dem Bericht sind keine strukturellen Änderungen im Vergaberecht zu entnehmen.
-
In der Berater-Affäre hat das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) eingeräumt, den Bundestag in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zu Aufträgen an Beratungsfirmen nicht vollständig informiert zu haben. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin ‚Capital‘ unter dem Titel „Wehrressort verschweigt Bundestag heikle Berateraufträge“.
-
Die Beschaffung von Postdienstleistungen befindet sich im Wandel. Zwar geht die schriftliche Post zurück, doch existiert mit Hybrid-Postdienstleistungen eine neuartige Variante mit anderen Anforderungen und Marktteilnehmern. Die Entwicklungen im Markt, in der Technik und im Recht praxisnah vermittelt – Das nötige Wissen, um bedarfsgerecht, marktorientiert und rechtssicher Vergabeverfahren vorzubreiten, durchzuführen und sicher zum Abschluss zu bringen. Informationen & Anmeldung
-
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (19/16472) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15641) eine Übersicht der Aufträge der Bundesregierung an externe Dritte in der 19. Wahlperiode veröffentlicht. Die Angaben zu den Auftragssummen sowie zu Einzelunternehmen wurden als „VS-Vertraulich“ eingestuft.
-
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen soll in Berlin zukünftig an einen Mindestlohn von 12,50 Euro gekoppelt werden (Vergabeblog.de vom 06/12/2019, Nr. 42852). Unter dem Titel: „Vergabe von Aufträgen fürs Schulessen – Öffentliche Ausschreibung missachtet geplanten Mindestlohn“, berichtet der Tagesspiegel, dass dieser Betrag im Rahmen einer Ausschreibung um Catererleistungen jedoch unterschritten werden. Nach Informationen der Berliner Morgenpost: „Schulessen: Caterer sollen freiweillig 3,50 Euro mehr zahlen“, soll die aktuelle Ausschreibung jedoch nicht gestoppt werden, um das kostenlose Schulessen für Grundschüler ab dem kommenden Schuljahr nicht zu gefährden. Das Vergabegesetz sei noch nicht in Kraft – und könne deshalb in der Ausschreibung auch nicht gefordert werden. Der Tagesspiegel berichtet unter dem Titel: „Viele Ausschreibungen berücksichtigen Vergabemindestlohn nicht“, dass es sich bei dem Schulessen nicht um einen Einzelfall handele.