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Nach § 53 Abs. 1 VgV übermitteln Unternehmen “ihre Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote in Textform nach § 126 b BGB mithilfe elektronischer Mittel”. Entfällt damit das Erfordernis einer fortgeschrittenen/ qualifizierten elektronischen Signatur? Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Rund ein Fünftel aller Kanalisationshaltungen in Deutschland weist Schäden auf, die kurz- bis mittelfristig zu sanieren sind. Diese Zahlen nennt die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA).
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Die Bayern Tourismus Marketing GmbH, offiziele Marketinggesellschaft der bayerischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft, sucht ab sofort eine/n Mitarbeiter/-in zur Unterstützung bei Ausschreibungen nach dem Vergaberecht. Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.
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Unser Tagesseminar vermittelt einen Überblick über die neue Struktur des Vergaberechts, die wichtigsten praxisrelevanten Änderungen im Vergleich zum bisherigen Recht und beleuchtet auch etwaige Problemstellungen aus der Umsetzung. Referent ist Hans-Peter Müller (Bundeswirtschaftministerium, Referat Öffentliche Aufträge). Infos und Anmeldung hier. Unser aktuelles Gesamtprogramm der DVNW Akademie finden lesen Sie hier.
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Am 9. Juni fand im Brandenburgischen Landtag die erste Lesung über eine Neufassung des Brandenburgischen Vergabegesetzes statt.
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Das neue Vergaberecht ist komplexer und stellt keine Vereinfachung dar. Auf diesen kurzen Nenner brachte es Norbert Portz, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB), bei der Fachtagung „Das neue Vergaberecht 2016“ in Nürnberg.
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In Mexiko ist es zu mehreren Betrugsversuchen im Zusammenhang mit Ausschreibungen gekommen. Dabei versuchen die Betrüger mit gefälschten Ausschreibungen Gebühren von interessierten Unternehmen zu kassieren. Die AHK Mexiko hilft bei der Prävention.
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Als erstes Bundesland passt Niedersachsen zum 1. Juli 2016 das Vergabegesetz des Landes an die im April in Kraft getretenen neuen vergaberechtlichen Regelungen des Bundes an. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums wurde am 7. Juni vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet.
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Das VOL und VOB schon mal eine verschiedene Sprache sprechen, ist nicht neu. Aber worin liegt der Unterschied, wenn die VOL von “vertraulich” spricht, die VOB aber von “geheim”? Oder gibt es keinen? Interessante Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.