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Das kleine Wörtchen „oder“ sorgt mal wieder für Verunsicherung: Fordert die UVgO in § 28 („Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen“) nun zwingend die elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen oder hat der öffentliche Auftraggeber diesbezüglich Wahlfreiheit?
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In einer kleinen Serie möchten wir Ihnen in loser Folge die Beiratsmitglieder im DVNW vorstellen. Unser heutiger Interviewpartner Prof. Dr. Michael Eßig ist Leiter des Forschungszentrums für Recht und Management öffentlicher Beschaffung (FoRMöB) und Inhaber des Lehrstuhls für Materialwirtschaft und Distribution der Universität der Bundeswehr München.
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Heute, am 7.2.2017, erfolgte die Bekanntmachung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger (BAnz AT 07.02.2017 B1).










