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Auf vielfachen Wunsch die neuen EU-Schwellenwerte auch in Euro:
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Aktuelle EU-Verordnungen vom 25.11.15 sehen die Änderung der EU-Schwellenwerte zum 1.1.2016 vor. Danach liegt der Wert für Bauvergaben künftig bei 5,225 Mio. Euro, für Liefer- und Dienstleistungen bei 209.000 Euro. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Verordnungen zur Änderung der RL 2014/24/EU (klassische Vergaben), der RL 2014/25/EU (Sektorenvergaben) und der RL 2014/23/EU (Konzessionsvergaben), abrufbar im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks DVNW, dort in der Bibliothek. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Im EU-Amtsblatt wurde am 12.11.2015 die “Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11. November 2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge” veröffentlicht. Den Link zum Dokument finden Sie im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks DVNW hier.
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„Öffentliche Auftraggeber brauchen mehr Flexibilität im Vergaberecht, um Bauvorhaben bedarfs- und kostengerechter verwirklichen zu können. Die Möglichkeit, ein Vorhaben einheitlich zu vergeben, ohne in einem Rechtsstreit zu enden, muss verbessert werden“.