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Heute, am 7.2.2017, erfolgte die Bekanntmachung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger (BAnz AT 07.02.2017 B1).
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Gelungene Reform oder missglücktes Reförmchen? Ist nach der Reform vor der Reform? Wie schneidet die UVgO, das neue Regelwerk zur Unterschwellenvergabe im Vergleich zur VOL-Novelle 2009 ab?
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Was gilt künftig im Hinblick auf die Vergabe von Gutachtenaufträgen an Anwalts- und Steuerberatungskanzleien? Wie ist der neue § 50 UVgO in diesem Zusammenhang anzuwenden?










