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Der Hightech-Verband BITKOM hat den so genannten No-Spy-Erlass des Bundesinnenministeriums im Grundsatz begrüßt, mahnt aber Nachbesserungen an. „Die Initiative geht in die richtige Richtung“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Damit der Erlass effektiv für mehr Sicherheit sorgen kann, muss er aber konkretisiert und an einigen Stellen nachgebessert werden.“
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Der neue Fachanwalt für das Vergaberecht, eine Initiative, die u.a. im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) ihren Anfang nahm, bahnt sich ihren Weg. Eine Entscheidung soll auf der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer im November getroffen werden.
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Die Servicestelle zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) bietet nun Textbausteine als vertragliche Musterregelungen zu den §§ 13 bis 15 NTVergG an.
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Am 23. Juli findet die nächste Sitzung der DVNW-Regionalgruppe München statt. Im Mittelpunkt des Abends steht diesmal das Thema Wertungsmethoden.
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Wer macht bei der EU-Kommission eigentlich was? Das “Handbuch der Dienststellen“, war zwar bisher schon öffentlich verfügbar, wenngleich kaum bekannt. Jetzt wurde es in das Onlineverzeichnis “Who is who” der Kommission integriert.
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Erwartungen im Hinblick auf Termintreue und Qualität nicht erfüllt – ÖPP deutlich teurer als konventionelle Vergabe sowie mittelstandsfeindlich
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Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren zur Überprüfung der Gasnetz-Konzessionsvergabe in Berlin eingeleitet. Zuvor hatten die GASAG Berliner Gaswerke AG und die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg eine Beschwerde eingereicht.
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RA Dr. Klaus Greb wechselt von der Berliner Kanzlei Wegner Ullrich Müller-Helle zu avocado rechtsanwälte.
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“Aufgrund der wiederholten Kürzungen der Verteidigungsetats und der anhaltenden Fragmentierung der europäischen Verteidigungsmärkte läuft Europa Gefahr, wirksame Verteidigungsfähigkeiten und eine wettbewerbsfähige Verteidigungsindustrie nicht mehr aufrechterhalten zu können”, so die EU-Kommission. Sie hat daher eine Roadmap für Maßnahmen zum Ausbau des Binnenmarktes für Verteidigungsgüter, zur Förderung einer wettbewerbsfähigeren Verteidigungsindustrie und von Synergien zwischen der zivilen und der militärischen Forschung vorgelegt, wozu auch die Modalitäten und Zeitpläne der Maßnahmen gehören.
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Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit am 3. Juli 2014 verkündeten Urteil die Klage eines Stuttgarter Grundstückseigentümers gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen, mit der er erreichen wollte, dass das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet wird, seine Planfeststellungsbeschlüsse aus dem Jahr 2005 für den Bau des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs und des neuen Fildertunnels aufzuheben. Begründung: „Die Tatsachen, die der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des neuen Hauptbahnhofs zugrunde gelegen hätten, seien unverändert. Der vom Kläger benannte Gutachter bewerte sie lediglich anders als die Gutachter der Bahn.“