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Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit am 3. Juli 2014 verkündeten Urteil die Klage eines Stuttgarter Grundstückseigentümers gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen, mit der er erreichen wollte, dass das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet wird, seine Planfeststellungsbeschlüsse aus dem Jahr 2005 für den Bau des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs und des neuen Fildertunnels aufzuheben. Begründung: „Die Tatsachen, die der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des neuen Hauptbahnhofs zugrunde gelegen hätten, seien unverändert. Der vom Kläger benannte Gutachter bewerte sie lediglich anders als die Gutachter der Bahn.“
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Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ist vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit der Durchführung der Evaluation gemäß § 17 des NTVergG beauftragt worden.
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Im Mai fand die zweite Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in den Räumlichkeiten der Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft in Stuttgart statt.
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Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz verabschiedete in seiner 24. Sitzung am gestrigen Donnerstag mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linken einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (18/1309, 18/1576). Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung private Unternehmen und staatliche Auftraggeber dazu veranlassen, ihre Rechnungen schneller zu bezahlen.
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Die Bundesregierung gab auf Kleine Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Auskunft zum Zustand der Eisenbahnbrücken in Deutschland. Danach sind zahlreiche Bücken so gravierend geschädigt, dass eine wirtschaftliche Instandsetzung nicht mehr möglich ist, ein Großteil hat umfangreiche Schäden.
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Edward Snowden läßt grüßen: Das Bundesinnenministerium (BMI) hat eine Bieter-Eigenerklärung und eine Vertragsklausel für Vergabeverfahren im Hinblick auf Risiken durch nicht offengelegte Informationsabflüsse durch den Auftragnehmer an ausländische Sicherheitsbehörden entworfen. Naturgemäß betrifft das Dokument vor allem IT-Vergaben. Bemerkenswert, wenngleich wohl kein unmittelbarer Zusammenhang besteht: Wie das BMI mitteilt, beabsichtigt die Bundesregierung, den bisher für Teilbereiche bestehenden Vertrag mit dem amerikanischen Provider Verizon zu beenden.
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Die Beamten des Bundes können mit höheren Bezügen rechnen. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1797) sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten linear angehoben werden, rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent und zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent.
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Wie Kommunen künftig umweltfreundliche und fair gehandelte Produkte bei Ausschreibungen berücksichtigen können, erklärt ein neuer Leitfaden des Landes Baden-Württemberg zur nachhaltigen, öffentlichen Beschaffung von Kommunen.
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Für das Projekt Stuttgart 21 sind bis Ende April 2014 insgesamt 786,97 Millionen Euro ausgegeben worden.