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“Wie viele eVergabe-Plattformen verträgt Deutschland?” – lautete eine zur Diskussion gestellte Frage auf der Fachtagung IT-Beschaffung kürzlich in Berlin. Die Antworten reichten von eine zentrale Plattform im Sinne der Bieter bis hin zu rund 30.000, was der ungefähren Anzahl an Vergabestellen entspricht. Zwei weitere Plattformen sind jedenfalls sicher: Ab Januar 2010 startet die Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) ihre eigene, drei Länder übergreifende eVergabe-Lösung. Und bereits seit September 2009 können der Hochsauerlandkreis und der Märkische Kreis ihre kompletten Vergabeprozesse webbasiert abwickeln.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) will mit den fünf weiteren Bundesressorts, dem Ministerium des Innern, für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, für Bildung und Forschung und der Verteidigung den Weg zu einer stärkeren Innovationsorientierung der öffentlichen Beschaffung fortsetzen. Die sechs Bundesressorts hatten sich im Oktober 2007 auf konkrete Maßnahmen verständigt. Die bisher erzielen Fortschritte hat das BMWi nun in einem Zwischenbericht veröffentlicht.
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Seit Mitte 2007 unterstützten die eVergabe-Plattform des Bundes sowie weitere eVergabe-Systeme das dateibasierte fortgeschrittene S-Trust-Zertifikat des Deutschen Sparkassenverlags, um den Unternehmen den Zugang zu erleichtern. Am 25.05.2009 erhöhte das Tochterunternehmen der Sparkasse den Preis für dieses Zertifikat von ursprünglich 10,23 EUR auf knapp 60 EUR deutlich. Aufgrund dieser gravierenden Preissteigerung verhandeln derzeit die e-Vergabe-Betreiber mit verschiedenen Trustcentern, um ihren Nutzern eine kostengünstigere Alternative anbieten zu können. Zumindest Subreport als eine der führenden eVergabe-Plattformen kann nun schon eine kostengünstige Alternative anbieten.
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Die Bundesländer haben die Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz des Konjunkturpaketes II bisher noch kaum abgerufen. Dies geht aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) zum Stand der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes hervor, den der Haushaltsausschuss am Dienstagabend zur Kenntnis genommen hat. Danach forderten die Länder bis zum 15. August von den für dieses Jahr zur Verfügung stehenden Finanzhilfen von mindestens 5 Milliarden Euro lediglich rund 95 Millionen Euro an.
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Man kann darüber streiten, inwieweit sich Bundesministerien Sachverstand extern einkaufen sollen bzw. müssen. Insbesondere dann, wenn dieser der Erstellung eines Gesetzentwurfs dient. Im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestags verteidigte Bundeswirtschaftsminister Karl Theodor zu Guttenberg (CSU) die Vergabe eines Auftrages für ein Bankenrestrukturierungsmodell an die Kanzlei Linklaters und wies den Vorwurf des Lobbyismus zurück. Unerwartete Schützenhilfe bekam er dabei von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD), der ebenso Wert auf externen Sachverstand legt. Wirklich interessant war aber die Begründung, warum der Auftrag an Linklaters vergeben wurde: Guttenberg erklärte, sein Ministerium habe vor der Vergabe des Auftrags an Linklaters auch bei mehreren anderen Kanzleien angefragt. Linklaters habe nicht nur das günstigste Angebot gemacht, sondern andere Kanzleien seien auch durch Aufträge von anderen Ministerien gebunden gewesen.
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Nach Informationen des Deutschen Städte- und Gemeidebunds (DStGB) laufen in den nächsten zwei Jahren weit über 2.000 Konzessionsverträge aus. Dies biete den Kommunen und kommunalen Unternehmen viele Handlungsoptionen. Der Deutsche Städtetag, der DStGB sowie der Verband kommunaler Unternehmen haben die gemeinsame Publikation „Konzessionsverträge – Handlungsoptionen für Kommunen und Stadtwerke“ vorgestellt. Die Arbeitshilfe soll Entscheidungsträger in Kommunalpolitik und kommunalen Unternehmen dabei unterstützen, über die energiepolitische Zukunft vor Ort zu entscheiden – mit einer klaren Aussrichtung hin zur Rekommunalisierung.
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Der „Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung“ hat in seiner heutigen Sitzung in Berlin beschlossen, Warenkreditversicherungen staatlich abzusichern sowie die Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft durch Globaldarlehen der KfW zu verbessern, um die Folgen des seit Herbst 2008 als Reaktion auf die schlechte Wirtschaftslage rückläufigen Kreditversicherungsangebotes für die Unternehmen zu vermindern. Damit soll sicher gestellt werden, dass insbesondere KMU auch in diesen Zeiten genügend Finanzmittel zur Verfügung gestellt bekommen. Dazu übernimmt der Staat zukünftig einen Teil des Forderungsausfallrisikos, den private Kreditversicherer krisenbedingt nicht mehr absichern. Das Gewährleistungsvolumen aus dem „Wirtschaftsfonds Deutschland“ wird 7,5 Mrd. Euro betragen.
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Das am 1. Juli 2008 gestartete ZIM ist das Basisprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für die marktorientierte Technologieförderung der innovativen mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Ziel des mit dem Konjunkturpaket II aufgestockten und erweiterten Förderprogramms ist es, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Zuschüsse zu gewähren, damit sie Forschungs- und Innovationsprojekte finanzieren können. Seit Anfang 2009 sind bereits über 4100 Förderanträge eingegangen, wobei die Zahl von Monat zu Monat deutlich gestiegen ist. Mit 2400 bewilligten Vorhaben bis Ende Juli 2009 ist die bisher übliche Jahresrate des Programms bereits erreicht worden.
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Ein Barcamp ist die informelle Form der Konferenz – quasi bei geöffneter Motorhaube. Entsprechend spannend ist die Teilnahme. Die Kleidung ist leger, die Diskussionen offen. Man macht sich sozusagen die Hände schmutzig am Thema, statt nur drüber zu reden. Die Teilnehmer, sich ernstgenommen fühlend, diskutieren entsprechend engagiert. Vergabeblog war mit dabei auf dem ersten gov2.0 Barcamp “Verwaltung trifft Social Media”, initiiert vom Innovatorsclub des Deutschen Städte- und Gemeindebunds und unterstützt von Verwaltungen aus Bund und Ländern, NGOs, wissenschaftlichen Einrichtungen und Unternehmen am 28. August in Berlin. Ein Rückblick.
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Angesichts der schwierigen weltwirtschaftlichen Situation gehen Regierungen zunehmend dazu über, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nationale Anbieter zu bevorzugen. Aktuelle Beispiele hierfür sind die Verankerung von „Buy American“- und „Buy Chinese“-Bestimmungen in den Konjunkturprogrammen der jeweiligen Länder. Um diesem Vorgehen entgegentreten zu können, hat die EU-Kommission mit Unterstützung des BDI (für Deutschland) ein Konsultationsverfahren eingeleitet, in dem sie um konkrete Informationen über Benachteiligungen europäischer Firmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Ausland bittet – auch Ihre Mithilfe ist gefragt.