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Elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeblog sprach mit Prof. Dr. Jörn von Lucke, Direktor des Deutsche Telekom Institute for Connected Cities (TICC) an der Zeppelin University Friedrichshafen und Leiter der Forschergruppe „High Performance Portals – Solutions for the Public Sector“ am Fraunhofer-Institut FOKUS in Berlin über den Stand der Dinge, Hürden und Insellösungen, Verantwortliche, Versäumnisse – und Perspektiven.
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Wer wissen möchten, wie die Finanzmittel der Konjunkturpakete auf Länder und Gemeinden verteilt werden und wie das Verfahren der Mittelvergabe ausgestaltet ist, findet hierzu nun online eine nicht nur medial hübsche, sondern im Wortsinn „zielführende“ Deutschlandkarte der Bundesregierung: Dort ist neben der Höhe der Bundesmittel mit Links zu weiterführenden landesspezifischen Informationen sogar ein persönlicher Ansprechpartner für jedes Bundesland hinterlegt – mitsamt Telefonnummer. Verwaltung 2.0 im besten Sinne und ganz ohne anonyme einheitliche Behördenrufnummer.
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Das Beschaffungsamt des BMI hat seine AGB für die Nutzung der von ihm betriebenen eVergabe Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) geändert.
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Der Bundesrat hat am 10. Juli der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln – nach Maßgabe einiger Änderungen – zugestimmt.
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Nun bekommt auch Rheinland-Pfalz seine eigene eVergabe Plattform: Der Landesbetrieb Daten und Information hatte in Vertretung des Landes eine europaweite Ausschreibung zur „Lieferung, Inbetriebnahme und Pflege einer E-Vergabe-Plattform und eines Vergabe-Workflows“ für die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz durchgeführt. Den Zuschlag zur landesweiten Einführung einer elektronisch unterstützten Vergabe öffentlicher Aufträge erhielt nun die cosinex GmbH aus Bochum.
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Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee hat die Verteilung der 500 Millionen Euro für die Sanierung von Bundesbauten aus dem zweiten Konjunkturpaket bekannt gegeben. Die Aufträge müssen bis Mitte 2010 vergeben, das Geld bis 2011 ausgegeben sein. Mit den 500 Millionen werden über 900 Einzelmaßnahmen, davon rund 300 von freien Trägern gefördert. Alle Projekte außer dreien liegen im Volumen unter 10 Millionen Euro, die weit überwiegende Zahl der Maßnahmen liegt zwischen 100.000 Euro und 2 Millionen. Unter den Projekten sind:
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Referenzen sind im Rahmen der Eignungsprüfung, insbesondere bei Ausschreibungen von Technologieaufträgen, oft das Zünglein an der Wage. Immer wieder hört man dabei von Bieterseite, dass Wettbewerber hier abenteuerliche Referenzen angeben, die dem Vernehmen nach von den Vergabestellen nur unzureichend auf Plausibilität überprüft werden. Umgekehrt kann aber auch eine nur teilweise Überprüfung der angegebenen Referenzen nachteilhaft für den Bieter sein. So der Anlass eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer (VK) Rheinland-Pfalz: Diese entschied mit Beschluss vom 2.4.2009 (VK 9/09), dass eine bloße stichprobenartige Prüfung der vorgelegten Referenzen durch die Vergabestelle ausreichend ist.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wird in den beiden Jahren 2009 und 2010 nach derzeitigem Stand Spitzentechnologien und Forschungsprojekte insbesondere im innovativen Mittelstand in Höhe von insgesamt 5,6 Mrd. € fördern (davon allein 1,1 Mrd. € aus den Konjunkturpaketen). Im Einzelnen stehen den Unternehmen folgende Programme zur Verfügung:
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Neben der Bundesregierung haben auch die Bundesländer konjunkturfördernde Maßnahmen ergriffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat einen Überblick des Informationsangebots der Länder zu deren Konjunkturprogrammen erstellt.
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Vielleicht haben Sie es schon bemerkt: In der Spalte INFORMATIONEN finden Sie ab sofort eine Übersicht aller aktuellen und wichtigen vergaberechtlichen Entscheidungen des EuGH, des BGH und der OLG-Vergabesenate mit Datum der Entscheidung und Aktenzeichen. Über die Links gelangen Sie zum entsprechenden Artikel und, soweit verfügbar, dort auch zum Volltext der Entscheidung. Und sollten Sie eine wichtige Entscheidung vermissen, freuen wir uns über einen Hinweis.