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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat jetzt – wie im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) bereits berichtet – ein Gutachten zur Bedeutung und Relevanz der VO PR 30/53 (Verordnung PR Nr. 30/53 über Preise bei öffentlichen Aufträgen) in Auftrag gegeben. Es soll eine Standortbestimmung unter Betrachtung von Notwendigkeit, Sinn und Zweck hoheitlicher preisrechtlicher Vorgaben für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge erfolgen.
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Ab und an blickt der Vergabeblog über den Tellerrand, so auch heute wieder einmal, diesmal geografisch: Vor dem Hintergrund der EU-Beitrittsverhandlungen hat Kroatien 2008 der Korruption bei der Vergabe staatlicher Aufträge den Kampf angesagt. Bislang offenbar wenig erfolgreich, wie nun eine Onlineplattform offenbart: Diese stellt für die Verwaltungsausgaben seit 01.07.2009 dar, welcher Staatsbedienstete wie viele Aufträge an welche Firmen vergegeben hat.
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Fällt die Entscheidung, sich um öffentliche Aufträge zu bemühen, steht sicherlich zunächst die Frage im Vordergrund: Wie komme ich an relevante Ausschreibungen und wie beteilige ich mich möglichst erfolgreich daran. Mit Blick auf eine erfolgreiche Teilnahme und Durchführung des Auftrages verdienen jedoch auch die relevanten Vorschriften des öffentlichen Preisrechts besondere Beachtung. Der nachfolgende Gastbeitrag gibt eine Einführung in diese schwierige Thematik. (Anmk. der Red.)