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Die EU-Vergaberichtlinien 2014 (RL 2014/24/EU und RL 2014/25/EU) bzw die Konzessionsrichtlinie (RL 2014/23/EU) wurden bereits am 28.3.2014 im EU-Amtsblatt kundgemacht und sind seit April 2016 in Kraft. Die Presse hat über den österreichischen Umsetzungsverzug mehrfach berichtet (vgl. Der Standard.at, „Säumig bei Vergaberecht: Österreich droht Bußgeld von 138.000 Euro täglich“ v. 07.12.2017). Das Richtlinienpaket wurde nun mit dem Vergaberechtsreformgesetz 2018 auch in Österreich umgesetzt.