Seminare
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Für öffentliche Auftraggeber gewinnt die Bearbeitung und Organisation von Auftragsvergaben – insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Handlungsfähigkeit – immer mehr an Bedeutung. Rechtssichere, wirtschaftlich und technisch durchdachte Vergaben sparen Geld und Zeit.
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Der Erfolg eines Nachprüfungsverfahrens kann allein von der ordnungsgemäßen Dokumentation und der Erstellung des Vergabevermerks abhängen. Im nächsten Seminar der DVNW Akademie am 13. März in Köln werden die Anforderungen an eine Dokumentation und an das Management während des Vergabeverfahrens sowie deren Auswirkungen auf die vergaberechtliche Nachprüfung vor der Vergabekammer dargestellt.
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Nachfolgend möchten wir Ihnen in einer Übersicht unsere kommenden Seminarveranstaltungen im Vergaberecht vorstellen. Wussten Sie schon? Die Fortbildungsseminare der DVNW Akademie eignen sich als Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Fachanwaltstitel für Vergaberecht tragen oder erwerben wollen. Ob Anwältin/Anwalt oder nicht – alle Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat, welches die absolvierten Zeitstunden vermerkt.
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Viele Sachgebiete innerhalb einer Behörde bzw. verschiedene Dienststellen in der gleichen Behördenhierarchie beschäftigen sich mit dem öffentlichen Auftragswesen. Es gibt dabei häufig keine intensive und umfassende Fachkompetenz. Das liegt sicher auch daran, dass sich das Vergaberecht ständig im Wandel befindet und von Neuerungen betroffenen ist.
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Auch im neuen Jahr bietet die DVNW Akademie wieder eine Reihe an vergaberechtlichen Fortbildungsveranstaltungen für Praktiker und Einsteiger an. Unsere Seminare sind in der Regel teilnehmerbegrenzt auf 15-20 Personen. Melden Sie sich daher am besten noch vor Weihnachten für das gewünschte Seminar an, um Ihren Teilnahmeplatz zu sichern und vom Frühbucherpreis (390 statt 450 Euro) zu profitieren. Hier ein Überblick über unser Fortbildungsprogramm im 1. Quartal 2018.
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Sie sind Mitarbeiter oder Entscheider in einer Vergabestelle und wollen sich nach dem bundesweiten Inkrafttreten der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und noch vor der Umsetzung in Ihrem Bundesland über die Neuregelungen informieren, die in der Praxis auf Sie zukommen? Sie sind Fachanwalt für Vergaberecht und brauchen im Jahr 2017 unbedingt noch Fortbildungsstunden für den Nachweis gemäß § 15 FAO?