Seminare
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Neufassung der VV zu § 55 LHO wird voraussichtlich am 29.05.2018 im Ministerialblatt NRW veröffentlicht. Die VV zu § 55 LHO werden am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Gleichzeitig wird für die Landesbehörden am 30.05.2018 die Unterschwellenvergabeordnung in Kraft treten. Beachten Sie zur Einführung der Unterschwellenvergabeordnung auch unsere aktuellen Seminarangebote der DVNW Akademie.
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Der Gesetzesreform für EU-weite Vergabeverfahren folgte die Reform des nationalen Vergaberechts. Im Februar 2017 wurde die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die UVgO ersetzt die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1). Für den Bund ist die UVgO dem 2. September 2017 in Kraft getreten. Die Bundesländer haben zum Teil die Inkraftsetzung der UVgO bereits vollzogen, die Letzten werden bald folgen. Kenntnisse im neuen Recht sind daher unverzichtbar.
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Nachfolgend möchten wir Ihnen in einer Übersicht unsere kommenden Seminarveranstaltungen im Vergaberecht vorstellen. Wussten Sie schon? Die Fortbildungsseminare der DVNW Akademie eignen sich als Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Fachanwaltstitel für Vergaberecht tragen oder erwerben wollen. Ob Anwältin/Anwalt oder nicht – alle Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat, welches die absolvierten Zeitstunden vermerkt.
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Marktpreise, Kalkulationsgrundsätze (LSP) und Preisprüfung gemäß Preisrecht – unser Seminar zur Preiskalkulation macht Sie mit den häufigsten Problemen des Preisrechts vertraut. In Kooperation mit dem Gesamtverband Kommunikationsagenturen GWA e.V weisen wir zudem auf einen Workshop zur Agenturauswahl für Öffentliche Auftraggeber hin.
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Die Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen stellt öffentliche Auftraggeber vor besondere Herausforderungen. Unser Seminar möchte allen Beteiligten die neuesten rechtlichen Entwicklungen sowie praktische Tipps für die rechtssichere und erfolgreiche Durchführung solcher Vergabeverfahren an die Hand geben, sowohl für EU-weite Vergabeverfahren als auch für nationale Vergaben. Fundiertes Wissen mit vielen Praxistipps mit unserer erfahrenen Referentin Aline Fritz, Rechtsanwältin bei FPS Fritze Wicke Seelig. Weitere Informationen und Anmeldung.
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Reinigungs- und Facility-Management-Leistungen werden in der Regel von beauftragten externen Dienstleistern erbracht. Die Ausschreibung solcher Reinigungsdienstleistungen stellt öffentliche Auftraggeber in der Praxis immer wieder vor besondere Herausforderungen.
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Für öffentliche Auftraggeber gewinnt die Bearbeitung und Organisation von Auftragsvergaben – insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Handlungsfähigkeit – immer mehr an Bedeutung. Rechtssichere, wirtschaftlich und technisch durchdachte Vergaben sparen Geld und Zeit.
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Der Erfolg eines Nachprüfungsverfahrens kann allein von der ordnungsgemäßen Dokumentation und der Erstellung des Vergabevermerks abhängen. Im nächsten Seminar der DVNW Akademie am 13. März in Köln werden die Anforderungen an eine Dokumentation und an das Management während des Vergabeverfahrens sowie deren Auswirkungen auf die vergaberechtliche Nachprüfung vor der Vergabekammer dargestellt.
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Nachfolgend möchten wir Ihnen in einer Übersicht unsere kommenden Seminarveranstaltungen im Vergaberecht vorstellen. Wussten Sie schon? Die Fortbildungsseminare der DVNW Akademie eignen sich als Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Fachanwaltstitel für Vergaberecht tragen oder erwerben wollen. Ob Anwältin/Anwalt oder nicht – alle Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat, welches die absolvierten Zeitstunden vermerkt.
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Viele Sachgebiete innerhalb einer Behörde bzw. verschiedene Dienststellen in der gleichen Behördenhierarchie beschäftigen sich mit dem öffentlichen Auftragswesen. Es gibt dabei häufig keine intensive und umfassende Fachkompetenz. Das liegt sicher auch daran, dass sich das Vergaberecht ständig im Wandel befindet und von Neuerungen betroffenen ist.