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Mit der Vergaberechtsreform 2016 wurde erstmals der Ausschluss von Bietern wegen früherer Schlechtleistungen gesetzlich geregelt. §…
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Die BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Volljuristen (m/w/d)…
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Tritt eine Interimsbeauftragung selbstständig neben den Hauptauftrag hat die Auftragswertberechnung eigenständig zu erfolgen.
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Öffentlichen Aufträge unterliegen – ausgenommen Bauleistungen – der Preisverordnung. Die Überwachung der Einhaltung der Preisverordnung obliegt den Preisbehörden der Bundesländer. Verstöße können zur Nichtigkeit der Preisvereinbarung führen, an Stelle des nichtigen Preises tritt der preisrechtlich zulässige. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte ein Gutachten zu Bedeutung und Erforderlichkeit des Preisrechts erstellen lassen. Dieses liegt nun vor.
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Die Vergabekammer Niedersachsen in Lüneburg hat mit Beschluss vom 15.05.2015, Az. VgK 009/2015, festgestellt, dass die Tariftreueregelung für den freigestellten Schülerverkehr in § 4 Abs. 3 S. 2 des Nds. Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) aufgrund zwingender europarechtlicher Schranken nicht anzuwenden ist.
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Über die Verkehrs- und Baupolitik der Bundesregierung und ihre Beziehungen zu verschiedenen Interessengruppen will sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/5045) informieren. Die Abgeordneten interessiert u.a., welche Aufträge bestimmte Unternehmen in dieser Legislaturperiode erhalten haben und welche dieser Aufträge gemäß der vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben wurden. (Quelle: Bundestag)
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In Frankfurt a.M. haben sich Vertreter europäischer Baugewerkschaften getroffen, um Strategien zu entwickeln, die öffentlichen Vergabeverfahren Europas zu vereinheitlichen. Hintergrund ist die aktuelle Reform des Vergaberechts.
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Der Bundesregierung liegen keine differenzierten Auswertungen der Kostenentwicklungen bei Bundesfernstraßenprojekten vor.
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Die Anwendungsmöglichkeiten von Geoinformationen sind vielfältig, das Entwicklungspotential ist beachtlich, die Zukunftsaussichten sind rosig und die Bundesregierung ist begeistert (siehe etwa 3. Geo-Fortschrittsbericht der Bundesregierung).
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„Nutzung und Umfang des Einsatzes von Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens SAP in Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden“ sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5002).
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Anlässlich der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Vergaberechts im Bundeswirtschaftsministerium bekräftigt der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. seine Kritik an den zu weit gehenden Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts für die öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit.
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Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz hat in erster Instanz entschieden, dass eine Aufspaltung von Linienverkehrsleistungen für eine Direktvergabe vergaberechtlich nicht zu beanstanden ist. Hiernach ist es möglich, je nach Tageszeit einen eigenwirtschaftlichen neben einem gemeinwirtschaftlichen Betrieb zu errichten.
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Mitte Mai 2015 ist der Jahresbericht 2014 des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften erschienen und steht zum kostenfreien Download im EU Bookshop zur Verfügung.
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Die kommunalen Spitzenverbände fordern im Zuge der anstehenden Umsetzung des EU-Vergaberechts eine grundlegende Vereinfachung.
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Nachdem kürzlich der Referentenentwurf des BMWi zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien des neuen GWB (GWB-E) veröffentlicht wurde, ist jetzt eine gute Gelegenheit, sich einzelne Themenbereiche schon einmal genauer anzuschauen. Heute die neuen Regelungen zur Auftragsausführung, die in §§ 128, 129 GWB-E enthalten sind.
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Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. (TI) hat zum Entwurf des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes Stellung genommen.
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Eine aktuelle Übersicht durch die Ständige Konferenz der Auftragsberatungsstellen zu den Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen der Bundesländer, finden Sie im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), dort in der Bibliothek. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Auf Verlangen der EU-Kommission sind die Mitgliedstaaten verpflichtet Angaben zu Nachprüfungsverfahren mitzuteilen (Statistik gem. 4. Abschnitt GWB, § 129a ). Nun hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Zahlen für 2014 vorgelegt. Dabei fällt ein Rückgang auf.
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Die meisten Vergabekammern und -senate halten wohl inzwischen das Erfordernis der unverzüglichen Rüge wegen seiner zeitlichen Unbestimmtheit für gemeinschaftsrechtswidrig und wenden § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GWB deswegen entweder gar nicht oder so großzügig an, dass er im konkreten Fall keine Präklusionswirkung entfaltet.
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Zum Referentenentwurf des BMWi zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht liegen nunmehr die Stellungnahmen des DIHK und des ZDH vor. Während der DIHK die Einbettung der VOF und der VOLA EG in das GWB (neu) begrüßt, sieht der ZDH hierdurch das „System der vergaberechtlichen Kaskade nachhaltig weiter beschädigt“ und plädiert für den Erhalt der VOB/A EG.
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Seit Einführung des PQ-Systems im Jahr 2006 können Bauunternehmen alle vorzulegenden Eignungsnachweise durch eine neutrale Präqualifizierungsstelle auftragsunabhängig prüfen lassen und in eine internetgeführte PQ-Liste aufgenommen werden.