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Die Stadt Köln, zentrales Vergabeamt, schreibt aus (TED-Dokumenten-Nr. 217770-2010): “Es ist der Verkehrswert von 4 Messenhallen incl. Nebengebäuden zum heutigen und zum Zeitpunkt der Erstellung im Jahre 2005 zu ermitteln. Ferner muss die marktübliche Miete für diese Immobilien ermittelt werden.” Was kann wohl der Hintergrund dieser Ausschreibung sein…
Der Kölner Stadtkämmerer Dr. Norbert Walter-Borjans sprach sich bei der Eröffnung der Branchenwerkstatt „Öffentliche Unternehmen führen und steuern“ am 14. März in Köln dafür aus, dass die Leitlinie für die zukünftige Beteiligungspolitik der Städte und Gemeinden weder die ideologische Festlegung nach dem Motto „Privat vor Staat auf Teufel komm raus“ noch das dogmatische Festhalten an jeder kommunalen Beteiligung sein müsse.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Rechtswidrigkeit der umstrittenen Vergabe des Kölner Messeneubaus an den Oppenheim-Esch-Fonds festgestellt (Urteil vom 29.10.2009, C-536/07). Bei der Vergabe habe es sich um einen öffentlichen Bauauftrag gehandelt, der europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen. Der Oppenheim-Esch-Fonds hatte den Auftrag für den Bau der vier Hallen mitsamt des Konferenzzentrums ohne förmliches Vergabeverfahren erhalten. Das komplizierte Vertragskonstrukt zwischen Stadt und Auftragnehmer sieht vor, dass die Stadt die Gebäude für die astronomische Laufzeit von 30 Jahren anmietet – daher sprach die Stadt auch immer nur davon, sie habe nur einen Mietvertrag unterschrieben, von einem Bauauftrag könne keine Rede sein, da der Oppenheim-Esch-Fonds Eigentümer der Hallen sei. Ein Irrtum.
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