Vertragsverletzungsverfahren
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Die Europäische Kommission hat Italien und Rumänien aufgefordert, die EU-Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge korrekt anzuwenden.
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Die EU-Kommission hat Portugal aufgefordert, endlich die EU-Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung (2009/81/EG) umzusetzen, was bereits bis zum 21. August 2011 von allen EU-Mitgliedstaaten hätte erfolgen müssen.
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Die EU-Kommission hat Österreich aufgefordert, in einer öffentlichen Ausschreibung zur Lieferung von Waren an österreichische Ministerien für rasche und wirksame Rechtsbehelfe zu sorgen und die Wahrung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu gewährleisten.
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Mit der rechtzeitigem Umsetzung der EU-Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung (Richtlinie 2009/81/EG) tut sich offenbar nicht nur Deutschland schwer: Nachdem die EU-Kommission im Januar dieses Jahres mit einer sog. “mit Gründen versehenen Stellungnahme”, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag, von der Bundesregierung die Umsetzung einforderte, wurden mittlerweile auch das Vereinigte Königreich, Bulgarien und Luxemburg aufgefordert, innerhalb der nächsten zwei Monate Maßnahmen zu melden, die sie zur Umsetzung der Richtlinie ergreifen.
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Ein Gastbeitrag von Holger Schröder, Rödl & Partner Die abschnittsweise Beauftragung eines Architekten für ein und dasselbe Bauvorhaben stellt nur einen öffentlichen Auftrag dar und muss daher europaweit ausgeschrieben werden, wenn der geschätzte Auftragswert den jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwert überschreitet. Für die Ermittlung des Auftragswertes sind die einzelnen Architektenhonorare zu addieren, nicht getrennt zu berechnen. Die Aufteilung in einzelne Bauabschnitte und eine separate Beauftragung mit Architektenleistungen, die isoliert betrachtet den jeweils maßgeblichen europäischen Schwellenwert unterschreiten würden, stellt eine unzulässige Umgehung des europäischen Vergaberechts dar. Dies hat der EuGH in seinem Grundsatzurteil vom 15.3.2012 (Rs. C-574/10 „Gemeinde Niedernhausen“) entschieden.
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Das Europäische Parlament (EP) hatte am 16. Dezember 2008 eine neue EU-Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (2009/81/EG) verabschiedet. Bis zum 21. August 2011 hatten die Mitgliedsstaaten Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland war die Umsetzung bislang noch nicht möglich. Heute hat die EU-Kommission offenbar die Geduld verloren.
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Die EU-Kommission hat die Untersuchungen gegen die Tschechische Republik wegen Verstoßes gegen die europäischen Vergaberichtlinien bei Erwerbs von vier militärischen Transportflugzeugen ohne öffentliche Ausschreibung im Jahr 2009 eingestellt. Die Tschechen haben versichert, dass man künftig Abweichungen von öffentlichen Ausschreibungen beim Erwerb von Waren für militärische Zwecke (Artikel 346 AEUV) auf Ausnahmefälle beschränken werde, in denen es um die Wahrung der wesentlichen Sicherheitsinteressen des Landes geht.
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Mal eine andere Meldung zu Griechenland: Die EU-Kommission hat dieses aktuell aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei der Beschaffung von IT-Leistungen für die griechische Sozialversicherungsanstalt (IKA) die EU-Vergaberichtlinien angewendet werden. Ansonsten bestehe “das Risiko der Marktabschottung und der Verschwendung öffentlicher Gelder”. Nun, eine Investition in neue IT wäre per se eine gute Idee: Der größte griechische Rentenfonds hat im vergangenen Jahrzehnt wegen veralteter Datensätze bis zu acht Milliarden Euro an Tote überwiesen.
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Was ist schon ein halbes Jahr mehr oder weniger, wenn es um Umweltschutz geht, haben sich wohl einige EU-Mitglieder gedacht – falsch gedacht. Die EU-Kommission fordert von 10 Mitgliedstaaten, Österreich, Bulgarien, Estland, Griechenland, Irland, Luxemburg, Slowenien, der Slowakei, Schweden und dem Vereinigten Königreich, die Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG zur Förderung umweltfreundlicher und energieeffizienter Fahrzeuge. Die Umsetzung hätte eigentlich bis zum 4.12.2010 erfolgen müssen.
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Die Europäische Kommission hat beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Portugal einzustellen. Portugal hatte im Rahmen verschiedener Bildungsprogramme Aufträge zur Beschaffung von mehr als einer Million Notebooks für Schüler, Lehrer und Praktikanten ohne vorherige öffentliche Ausschreibung vergeben. Nach Intervention der Kommission werden die portugiesischen Behörden jetzt eine EU-weite öffentliche Ausschreibung durchführen.