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Deutscher Anwaltverein beruft Vergaberechtsausschuss

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat Ende Oktober einen neuen Ausschuss für „Vergaberecht“ berufen. Dort wird die anwaltliche Expertise insbesondere aus dem Bau- und Verwaltungsrecht gebündelt. Damit will der DVA der wachsenden Bedeutung dieses Rechtsgebiets in der anwaltlichen Beratungspraxis Rechnung tragen. Das Vergaberecht durchdringe nach Ansicht des DAV zunehmend anwaltliche Beratungsfelder nicht nur im klassischen Beschaffungswesen der öffentlichen Hand, sondern sei auch bei Immobilientransaktionen öffentlicher Auftraggeber und Städtebauprojekten oder bei Leistungsbeziehungen im Gesundheitswesen zu berücksichtigen.

„Unser Ziel ist es, für Rechtsklarheit und Vereinfachung des Vergaberechts einzutreten, ohne allerdings den vergaberechtlichen Rechtsschutz zu beschneiden“, erläuterte der Vorsitzende Rechtsanwalt Dr. Olaf Otting. Der Ausschuss habe sich vorgenommen, sich mit Initiativen zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte zu befassen und eine Position zur anstehenden Novellierung des Vergaberechts formulieren. Otting: „Wir werden durch unsere Stellungnahmen in die Gesetzgebungsverfahren die vergaberechtliche Praxis der Anwaltschaft einbringen.“

Die Gesetzgebungsausschüsse des DAV haben die Aufgabe, auf ihren jeweiligen Spezialgebieten Gesetzgebungsverfahren zu begleiten und mit Hilfe der Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis Stellung zu nehmen. Der Querschnittscharakter des Vergaberechts, dass sich durch verschiedene Rechtsgebiete zieht, kommt dabei auch in der Besetzung des Ausschusses zum Ausdruck, dem jeweils drei Mitglieder im Verwaltungsrecht und Bau- und Immobilienrecht angehören. Die anwaltlichen Berater vertreten in verschiedensten Branchen sowohl Auftraggeber als auch Bieterunternehmen, so dass alle Bereiche abgedeckt sind.

Neben dem Vorsitzenden Dr. Olaf Otting, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Frankfurt/Main, wurde als stellvertretende Vorsitzende Rechtsanwältin Gritt Diercks-Oppler, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Hamburg, berufen. Weitere Mitglieder des Ausschusses sind für das Baurecht Rechtsanwalt Prof. Dr. Reinhold Thode, Landau, Richter am BGH a. D. und Rechtsanwalt Dr. Herwart Virneburg, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Wiesbaden. Das Verwaltungsrecht vertreten Rechtsanwältin Dr. Andrea Vetter, Stuttgart und Rechtsanwalt Dr. Marius Raabe, Kiel.

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Über Marco Junk

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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