Das Geld aus dem Konjunkturpaket II steht nunmehr zwar den Kommunen für konjunkturfördernde Maßnahmen bis 2010 zur Verfügung, nur – wie kommt man eigentlich an dieses Geld ran? Ist ein Förderantrag nötig? Wie hoch ist die Förderquote? Und was ist vergaberechtlich zu beachten? Wie Franz-Reinhard Habbel, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, in seinem Reformblog berichtet, hat das Land NRW als erstes Bundesland auf das Informationsdefizit reagiert und eine Liste der häufigsten Fragen (Frequently Asked Questions – FAQ) hierzu ins Internet gestellt, die mittlerweile über 40 Seiten umfasst.
Eine herausragende Rolle zur Verteilung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II spielt das “Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder” des Bundes (Zukunftsinvestitionsgesetz– ZuInvG), das Bestimmungen über die Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104b GG für zusätzliche Investitionen der Kommunen und Länder in Höhe von insgesamt 10 Milliarden Euro enthält. Länder und Kommunen übernehmen einen Kofinanzierungsanteil von 25 Prozent, so dass insgesamt 13,3 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und zur Verbesserung der sonstigen Infrastruktur zur Verfügung stehen. Die Mittel sollen mindestens zur Hälfte bis zum 31. Dezember 2009 abgerufen werden.
In einem ersten Schritt hat NRW die hierzu von den Kommunen eingegangenen Fragen acht Themenbereichen zugeordnet und Antworten auf generelle Fragen zusammengestellt. Fragen, die sich auf konkrete Sachverhalte in einzelnen Kommunen beziehen, wurden abstrakt beantwortet. Eine der häufigsten Fragen ist die nach der Höhe der Förderquote („Antwort: Der Eigenanteil der Kommunen beträgt bei allen kommunalbezogenen Investitionen 12,5 %. Der Bund übernimmt 75% und das Land 12,5 %.“). Die Liste wird fortlaufend ergänzt.
Sie finden die FAQ-Liste zum Konjunkturpaket II hier.
Marco Junk
Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Kaufmann Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
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