Sommerrätsel: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat das neue GWB, genauer das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009, berichtigt. Die Korrektur vom 9. Juli 2009, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 15. Juli 2009, betrifft Art. 100 Abs. 2 GWB (Anwendungsbereich), ist aber weder auf den zweiten noch den dritten Blick zu erkennen. Sie finden die Berichtigung hier, und falls Sie die Änderung nicht ausmachen können, die Auflösung nach „Den gesamten Beitrag lesen“.
Am Wortlaut hat sich nichts geändert, allerdings an der Aufteilung der Absätze in § 100 Abs. 2 g) o) bb) GWB hinter der Formulierung „…das mit einem dieser Auftraggeber verbunden ist,…“ und p) bb) GWB hinter der Formulierung „…..an dem er beteiligt ist,…“.
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