2010
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Das Jahr geht in wenigen Stunden zu Ende. Anlass genug, Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, für die Treue zu Danken, für Kommentare und Feedback. Und eine gute Gelegenheit sich anzuschauen, was eigentlich die meistgelesenen Beiträge des Jahres waren.
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Die mangelnde Zahlungsmoral öffentlicher und privater Auftraggeber hemmt nach wie vor die Liquidität der unabhängigen Ingenieurunternehmen und Planungsbüros in Deutschland. Dies geht aus eine Umfrage hervor, die der Verband Beratender Ingenieure VBI jährlich unter seinen rund 3.000 Mitglieder durchführt.
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allen Leserinnen und Lesern frohe und gesegnete Weihnachtstage, den obligatorischen “guten Rutsch” und ein gutes und erfolgreiches neues Jahr 2011! Auf das das Christkind völlig vergaberechtsfrei, nach Herzenslust produktbezogen, gerne unwirtschaftlich, von vergabefremden Aspekten getragen und nicht an eine Losaufteilung gebunden Sie beschere! Ihr Team vom Vergabeblog
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Welche Bundesländer haben die erhöhten Wertgrenzen aus dem KP II verlängert und welche nicht? Das Netzwerk der Auftragsberatungsstellen in Deutschland hat eine Umfrage vorgenommen, um die (verwirrende) Situation sowohl für bietende Unternehmen als auch Vergabestellen zu klären.
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Sie haben sicher schon das leicht veränderte Aussehen des Vergabeblog bemerkt. Im Juni dieses Jahres ging in Berlin das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) an den Start. Das DVNW ist ein hochwertiges, internetbasiertes Netzwerk zum Öffentlichen Auftragswesen. Es richtet sich an Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft. Neben der Vernetzung der Mitglieder steht die inhaltliche Diskussion sowie der Erfahrungs- und Wissensaustausch im Vordergrund. Im Vergabeblog ist nun ein direktes Login zum Netzwerk sowie ein Aufnahmeformular für die kostenlose Mitgliedschaft im DVNW geschaltet. Interesse?
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Die Vergabekammer Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 08.10.2010 (VK-SH 13/10 – nicht bestandskräftig) zur Wertung von Nebenangeboten Stellung genommen, soweit der Preis als einziges Zuschlagskriterium vorgegeben ist. Dem Beschluss zufolge dürfen in derartigen Fällen Nebenangebote nicht berücksichtigt werden (so auch OLG Düsseldorf v. 07.01.2010 – Verg 61/09). Nachzulesen samt Handlungsempfehlung für Kommunen beim DStGB hier.
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Im ersten Teil der Serie hat unser Autor die Dienstleistungskonzession als unionsrechtlichen Begriff und als Modell der Privatisierung identifiziert und die Voraussetzungen für deren Vorliegen definiert. Die Frage, ob eine Dienstleistungskonzession oder ein öffentlicher Auftrag vorliegt ist sowohl für Auftraggeber als auf Bieter erheblich. Denn bei der Dienstleistungskonzession finden die Vergaberichtlinien einschließlich der effektive Rechtsschutz keine Anwendung (s. hierzu auch den Beitrag des Autors hier). Wichtigste Voraussetzung und Abgrenzungsmerkmal ist die Frage, ob der Konzessionär („Auftragnehmer“) das wirtschaftliche Risiko trägt (dann Dienstleistungskonzession). (Anmk. der Red.)
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Das Projekt XVergabe unter Federführung des Beschaffungsamts des Bundesinnenministeriums hat die Schaffung von eVergabe-Plattform übergreifenden Daten- und Austauschprozessstandards zum Ziel (vergleichbar XBau, XFinanz oder XJustiz). Fernziel ist ein darauf basierender, einheitlicher Multi-Plattform-Bieterclient (MPBC). Dieses Fernziel bekam am vergangenen Mittwoch ein Datum: Ende 2011 sollen die hierfür notwendigen Voraussetzungen auf Seite der eVergabe-Lösungsanbieter geschaffen sein.
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Das Jahr 2010 und mit ihm die vergaberechtlichen Erleichterungen des KP II neigen sich – zumindest bisher – dem Ende entgegen, für 2011 steht die umstrittene Einführung eines effektiven Rechtschutzes im Unterschwellenbereich und die Umsetzung der EG-Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit an. Vergabeblog sprach darüber mit Dr. Georg Nüßlein, MdB, über die letzte Reform, ein einheitliches Vergabegesetzbuch und die Berücksichtigung des Mittelstands und schaute dabei auch über den vergaberechtlichen Tellerrand. Das Interview führte Marco Junk.
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Gesetzliche Krankenkassen beschaffen Leistungen zunehmend im Rahmen von Vergabeverfahren. Dies verspricht erhebliche Einsparungen, denn in der Regel erzeugt ein solches Vorgehen hohen Wettbewerbsdruck. Dieser wird noch erhöht, wenn mehrere Krankenkassen bei der Vergabe kooperieren und hierdurch ihre Nachfragemacht bündeln. Ein Beispiel hierfür ist die Beschaffung von generischen Arzneimitteln, die von den Allgemeinen Ortskrankenkassen in gemeinsamen Verfahren durchgeführt wird. Das Bundeskartellamt schätzt den Anteil der AOKs auf dem relevanten Markt auf 40 %.