2 Minuten

Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 01/04/2010 Nr. 5677

Berlin inside: „Zusätzlichkeitskriterium“ des Konjunkturpakets soll abgeschafft werden

Bisher müssen die Länder und Kommunen bei den vom Bund im Rahmen des Konjunkturpakets geförderten Maßnahmen nachweisen, dass es sich um “zusätzliche” Investitionen handelt. Also solche, die sie nicht sowieso auf der Agenda hatten. Eine naheliegende und sinnvolle Tatbestandsvoraussetzung, denn nur damit handelt es sich überhaupt um eine echte Wirtschaftsförderung satt eine bloße Ersatzfinanzierung. Nun haben CDU und FDP im Haushaltsausschuss einen Antrag eingebracht, dieses „Zusätzlichkeitskriterium“ abzuschaffen.

“Zusätzlich” soll danach zur bloßen Absichtserklärung degradiert werden. Konkret: Gefördert vom Bund werden zwar weiterhin nur zusätzliche Vorhaben, Länder und Kommunen können aber gleichzeitig auf andere Maßnahmen, die bislang schon geplant waren, verzichten. Vorteil für die Länder: Diese müssen nicht länger “zusätzliches” eigenes Geld in die Hand nehmen. “Zusätzlich” heisst dann also vor allem “statt dessen”.

Angeblich hätten die Länder auf ein weniger starres Korsett der Förderung gedrängt. Dabei verwundert es vor allem, auf welchem Wege die Änderung kommt: Sie wurde kurzerhand in den thematisch nicht gerade naheliegenden “Gesetzentwurf zur Abschaffung des Finanzplanungsrates” (BT-Drucksache 17/983) hineingeschrieben – über diesen berät der Bundestag in Kürze. Es eilt wohl.

Nebenbei: Ein Blick ins Grundgesetz lässt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Änderung aufkommen:

Art 104 b GG

(1) Der Bund kann, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren, die

1. zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder

[…]

erforderlich sind.

[…]

Auf Grundlage eben dieser Nr. 1 fußt die finanzielle Unterstützung des Bundes in Höhe von insgesamt 10 Milliarden Euro im Rahmen des Konjunkturpakets. Es erscheint fraglich, ob diese Voraussetzung noch erfüllt ist, wenn das “Zusätzlichkeitserfordernis” wegfällt, da dieses der eigentliche Hebel der Wirtschaftsförderung ist. Von Seiten des Bundesrechnungshofs wurde bereits Kritik daran laut.

Ach ja, kein Aprilscherz. Leider.

Avatar-Foto

Marco Junk

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Kaufmann Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (4 Bewertungen, durchschn.: 5,00aus 5)

Loading…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert