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Nachhaltigkeit in der Bundesverwaltung – Bericht

Am 30. Mai 2016 hat die Bundesregierung zum ersten Mal einen Monitoringbericht zum „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ veröffentlicht. Das Maßnahmenprogramm ist von allen Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung umzusetzen.

Dies sind derzeit 116 Behörden und Einrichtungen. Mit diesem Programm, das 2010 beschlossen und 2015 wesentlich erweitert wurde, verpflichtet sich die Bundesregierung ihr Verwaltungshandeln nachhaltig auszurichten.

Das Programm sieht auch eine jährliche Berichterstattung vor. Dieser Pflicht kommt die Bundesregierung mit dem nun vorgelegten ersten Bericht nach.

Entsprechend der Vorgaben im Programm enthält der Monitoringbericht Aussagen zu folgenden Punkten:

  1. Weitere Ausrichtung von Bundesliegenschaften an den Anforderungen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen
  2. Maßnahmen zum Klimaschutz als Beitrag auf dem Weg zu einer klimaneutralen Bundesverwaltung
  3. Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien (Wärmeversorgung) in Bundesgebäuden
  4. Erstellung eines energetischen Sanierungsfahrplans für Dienstliegenschaften
  5. Ausrichtung von Nutzung und Betrieb der Liegenschaften des Bundes anhand von Energie-/Umweltmanagementsystemen
  6. Weitere Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung am Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung
  7. Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien für Kantinenbetrieb
  8. Maßnahmen zur weiteren Reduzierung und Kompensation verkehrsbedingter und standortbezogener CO2-Emissionen (insbesondere bei Arbeitswegen, Dienstreisen)
  9. Stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Organisation von Veranstaltungen der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden
  10. Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit für Beschäftigte mit Familien und Pflegeaufgaben sowie zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen
  11. Interkulturelle Öffnung der Verwaltung – Piloterhebung Migrationshintergrund

Den Monitoringbericht 2015 zum „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ finden Sie hier.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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