Der europäische Rechnungshof stellte fest, dass die Organe und Einrichtungen der EU mehr tun können, um Wirtschaftsteilnehmern (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen) den Zugang zu ihren Ausschreibungen zu erleichtern.
So etwa durch eine größtmögliche Vereinfachung der Vorschriften und durch Beseitigung unnötiger Hürden, die es potenziellen Bietern erschweren, Möglichkeiten für Aufträge bei den Organen und Einrichtungen der EU zu erkunden.
Der Rechnungshof hat dazu seinen Sonderbericht Nr. 17/2016 veröffentlicht, den sie hier in deutscher Sprache finden.
Quelle: Europäischer Rechnungshof
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