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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 20/03/2019 Nr. 40206

BerlAVG – Nach Auffassung von FAIRgabe-Bündnis ein richtiger Schritt, aber nicht weit genug

Das Berliner FAIRgabe-Bündnis fordert anlässlich der Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) wichtige Anpassungen am Entwurf.

FAIRgabe meint:

Will Berlin seiner Vorbildfunktion nachkommen, muss das Gesetz auch für kleinere und mittlere Aufträge gelten. „Wenn das BerlAVG nur für Aufträge ab 10.000 Euro gilt, so wie im Entwurf vorgesehen, dann eröffnet man einen vergaberechtsfreien Raum“, warnt Tilmann Heuser, Geschäftsführer des BUND-Landesverbandes Berlin. „Im Koalitionsvertrag ist eine Senkung der Grenze für ökologische Kriterien angekündigt. Die Grenze sollte ab 500 Euro gelten, so wie es in der Evaluation der Verwaltungsvorschrift für Umwelt empfohlen wird.“

Außerdem ist im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag festgehalten, dass „die Vergabepolitik dem Grundsatz ‚öffentliches Geld nur für gute Arbeit‘“ folgen wird. Christian Hoßbach, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Berlin-Brandenburg, erwartet daher, dass „Tariftreue als Ankermerkmal für ‚Gute Arbeit‘ im Vergabegesetz fixiert wird. Öffentliche Aufträge dürfen künftig nur an Unternehmen gehen, die den für die Branche abgeschlossenen Tarif zahlen. Die Einhaltung dieser Leitlinie muss durch Vergabevorschriften klar geregelt und dann wirksam kontrolliert werden.“

Das Berliner FAIRgabe-Bündnis fordert darüber hinaus die Einrichtung einer Kompetenzstelle für soziale, ökologische und faire Vergabe und einen Berliner Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung. „Es braucht entsprechende begleitende politische Maßnahmen, wie einen Aktionsplan und eine Kompetenzstelle. Allein durch ein neues Gesetzes wird der Einkauf in Berlin nicht nachhaltiger“, sagt Julia Otten von Germanwatch für das Bündnis aus Gewerkschaften, entwicklungs- und umweltpolitischen Organisationen und Verbänden.

„Wir brauchen eine Kompetenzstelle, die die praktische Umsetzung der gesetzlich festgehalten Ziele fördert“, erläutert Tabitha Triphaus von der CIR. Diese soll die öffentlichen Auftraggeber beispielsweise bei Fragen zur Beachtung von ILO-Kernarbeitsnormen und Kriterien des Fairen Handels beraten. „Außerdem braucht es Zielvorgaben für ausgewählte gefährdete Produktgruppen anhand derer die Umsetzung eines sozial und ökologisch nachhaltigen Einkaufs gemessen werden kann“, ergänzt Juliane Kühnrich von Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e.V. die Ideen für den Berliner Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung. „Dies kann beispielsweise im Evaluationsbericht wie im Gesetzentwurf vorgesehen erfolgen.“

Das FAIRgabe-Bündnis setzt sich dafür ein, dass Aufträge der öffentlichen Hand in Berlin unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und menschenrechtlicher Kriterien vergeben werden. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz verpflichtet die öffentliche Hand zur Einhaltung dieser Kriterien. Die Berliner Wirtschaftsverwaltung hat Berliner Fachkreise und Verbände, darunter die Mitglieder des FAIRgabe-Bündnisses, um eine Stellungnahme zu dessen aktuellen Entwurf des künftigen Vergabegesetzes gebeten.

Quelle: WEED e.V. (ist Mitglied im FAIRgabe-Bündnis)

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