Auf vergabe.NRW stellt das Finanzministerium NRW nunmehr den Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 304-48.07.01/01-169/18 vom 28. August 2018 „Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (Kommunale Vergabegrundsätze)“ (s. ) in konsolidierter Fassung zur Verfügung.
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