Das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) des Landes Brandenburg hat mit einer Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung zum 1. Oktober 2020 die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte erhöht.
Das MdFE ändert durch Erlass die Verwaltungsvorschriften Nummer 3.1 und 3.2 zu § 55 LHO. Ab dem 1. Oktober 2020 gelten auf Landesebene für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte die folgenden neuen Wertgrenzen:
Beschränkte Ausschreibung | Freihändige Vergabe | |
Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A Abschnitt 1 (VV Nr. 3.1 zu § 55 LHO) |
1.000.000 Euro | 100.000 Euro |
Beschränkte Ausschreibung | Verhandlungsvergabe mit/ohne Teilnahmewettbewerb | |
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO (VV Nr. 3.2 zu § 55 LHO) |
100.000 Euro | 100.000 Euro |
Quelle: Vergabeportal Land Brandenburg
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