Die Bundesarchitektenkammer (BAK) ist der Auffassung, dass Architektenleistungen stets im Leistungswettbewerb vergeben werden sollten, da sie im Vorhinein nicht eindeutig beschrieben werden können. Nur so ließe sich verhindern, dass sich ein Auftraggeber durch die Auswahl des billigsten Angebots schlechte Planung einkauft. Das gelte ganz besonders nach der Neufassung der HOAI zum 1.1.2021. Die BAK Arbeitsgruppe Leistungswettbewerb hat hierzu einen Leitfaden veröffentlicht und möchte konkrete Vorschläge und Vorlagen zur Verfügung stellen.
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2 Antworten zu „BAK: Praxisleitfaden zur Umsetzung des Leistungswettbewerbs“
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Thomas Vorgrimler
Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es diesen Leitfaden schon und wo ist dieser zu finden?
MfG
Thomas Vorgrimler
Universitätsklinikum Freiburg -
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