Seit dem 01.12.21 sind Strafverfolgungsbehörden und Verwaltungsbehörden verpflichtet, der Registerbehörde Mitteilungen über eintragungspflichtige Sanktionsentscheidungen zu übermitteln. Öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber haben seitdem die Möglichkeit, diese in Vergabeverfahren beim Wettbewerbsregister abzufragen. Information & Anmeldung.
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