Das Unternehmen Ernst & Young Law ist nach Angaben der Bundesregierung am 7. April 2020 mit der Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beauftragt worden. Die Ausgaben des Bundesgesundheitsministeriums für Rechtsberatungsleistungen lagen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 bisher bei insgesamt rund 33 Millionen Euro, wie aus der Antwort (20/2176) der Bundesregierung hervorgeht.
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