Nach 32% im Vorjahr (siehe ) weist die am 19.10.2022 vom BMWK veröffentlichte Preisprüfstatistik für 2021 aus, dass 30% aller Preisprüfungen von öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen mit einer Rechnungskürzung endeten. Nach einer schrittweisen Steigerung dieser Quote von 24% in 2005 bis 27% in 2009 pendelt sich der Anteil der Kürzungen seitdem zwischen 28 und 32% ein.
Die Gesamtzahl der aktuell geprüften öffentlichen Aufträge lag mit 1.434 Aufträgen um ca. 14% höher als im Vorjahr. In 30% der Fälle (Vorjahr: 32%) ergab sich eine Rechnungskürzung aufgrund des Ergebnisses der Preisprüfung. Die Gesamtsumme der Rechnungskürzungen stieg mit 32,3 Mio. Euro (Vorjahr: 21,4 Mio.) fast wieder auf das Niveau von 2019.
69% aller Preisprüfungen (Vorjahr: 65%) fanden in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern statt. Spitzenreiter ist Bayern mit 512 (Vorjahr: 316) Preisprüfungen – gefolgt von Baden-Württemberg mit 276 (Vorjahr: 332) und Nordrhein-Westfalen, das die meisten öffentlichen Aufträge vergibt, mit 204 (Vorjahr: 169) Preisprüfungen.
Ausreißer bei der Quote der Rechnungskürzungen auf Basis der Preisüberwachungsbehörden war auch in 2021 wieder Brandenburg (80%, in Zahlen: 16 von 20 geprüften Aufträgen führten zu einer Rechnungskürzung). Dazu gesellen sich Berlin (69%) und Niedersachsen (64%).
Die Risiken einer Preisprüfung werden in der Einzelstatistik am Beispiel Sachsen ganz besonders deutlich: Von 60 geprüften Aufträgen ergaben sich zwar – wie im Bundesdurchschnitt – nur bei 19 Aufträgen Rechnungskürzungen, diese jedoch in Höhe von insgesamt 11,9 Mio. € – im Durchschnitt also 628 T€ pro Auftrag. Mit etwas Abstand – aber immer noch überdurchschnittlich hoch – folgen Arnsberg (352 T€), Koblenz (325 T€) und Brandenburg (208 T€). Bei diesen Durchschnittswerten ist zu berücksichtigen, dass es sich dabei um arithmetische Mittel handelt, das sich dahinter also Rückforderungen in der Spanne von unter 10 Euro bis über 1 Mio. Euro verbergen.
Geldbußen wurden – wie in den Jahren 2005 bis 2020 – auch 2021 nicht verhängt.
Erwähnt werden muss, dass die tatsächliche Anzahl der Preisprüfungen ein Stück weit höher ist, da die Ergebnisse von Prüfungen durch die Bundeswehr (BAAINBw) in dieser Statistik nicht enthalten sind.
Die Preisprüfstatistiken des BMWi von 2011 bis 2020 können hier (im unteren Bereich) nachgelesen werden.
Michael Singer
Michael Singer beschäftigt sich seit 1988 ausführlich mit der Thematik „Öffentliches Preisrecht und Preisprüfungen“. Er veranstaltet praxisorientierte Seminare zum öffentlichen Preisrecht und berät Unternehmen vor Preisprüfungen und auf dem Weg zu prüfsicheren öffentlichen Aufträgen (https://www.singer-preispruefung.de). Außerdem ist er Mitveranstalter des Deutschen Preisrechtstags, tritt als Referent bei Tagungen und Fachseminaren auf und veröffentlicht regelmäßig einschlägige Fachbeiträge.
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