Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin hat im Vergabeservice Berlin den neuen Bereich Open-House-Verfahren angelegt.
Dort wurden ein Leitfaden zur Durchführung eines Zulassungsverfahrens (Open-House-Verfahren) sowie geeignet Formulare für die Umsetzung eingestellt.
Als Open-House-Verfahren (auch Open-House-Modell, Offenes-Haus-Modell oder Open-House-Vertrag) bezeichnet man ein nicht exklusives Zulassungsverfahren zu einer Rahmenvereinbarung, das allen interessierten Unternehmen während der Vertragslaufzeit offen steht und bei dem der öffentliche Auftraggeber selbst keine Auswahl zwischen den Angeboten trifft. Da der Auftraggeber hierbei Verträge mit allen interessierten Unternehmen schließt, ohne eine Auswahl zu treffen, liegt kein dem Vergaberecht unterfallender Beschaffungsvorgang vor, sondern lediglich ein einfaches Zulassungssystem.
Die Bekanntmachungen sind europaweit zu veröffentlichen. Aktuell steht jedoch keine geeignete europäische Bekanntmachungsplattform hierfür zur Verfügung. Seit Einführung der eForms können die bisherigen EU-Bekanntmachungsmuster nicht mehr analog im TED (Tenders electronic daily) für Open-House-Verfahren genutzt werden.
Die Bekanntmachungen können daher bis auf Weiteres nur auf einer nationalen Bekanntmachungsplattform veröffentlicht werden, die zumindest europaweit einsehbar ist.
Ob das Open-House-Verfahren auf der Vergabeplattform Berlin abgebildet wird, wird voraussichtlich frühestens im März 2024 entschieden.
Quelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
0 Kommentare