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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 27/02/2024 Nr. 55925

13. EU-Sanktionspaket gegen Russland

Die EU hat zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine ein 13. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Es beinhaltet weitere Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologie, z. B. zu Drohnen. Außerdem wurden weitere Unternehmen und Personen, die sich an den russischen Kriegsanstrengungen beteiligen, auf die Sanktionsliste der EU aufgenommen. Damit umfasst die Liste nun mehr als 2.000 Unternehmen und Personen, was ein enormer Schlag für das Militär und die Verteidigung in Russland ist.

Die EU-Kommission begrüßte die Entscheidung. Sie wird die Mitgliedstaaten weiterhin unterstützen, um eine wirksame Durchsetzung der Maßnahmen sicherzustellen. Dabei wird die Kommission ihre enge Zusammenarbeit mit Drittländern fortsetzen, um möglichen Versuchen, die Sanktionen zu umgehen, entgegenzuwirken.

Auch zwei Jahre nach dem brutalen Einmarsch Russlands in die Ukraine ist die Unterstützung der EU für die Ukraine und ihre Bevölkerung ungebrochen. Europa ist geeint und entschlossen, seine Werte und Grundprinzipien weiterhin zu verteidigen. Jeder einzelne Euro, den Russland nicht bekommt, ist ein Erfolg.

Das 13. Paket sieht im Wesentlichen Folgendes vor:

Erweiterung der Sanktionsliste

Mit diesem Paket wurde die Sanktionsliste in nie da gewesenem Umfang erweitert, und zwar um insgesamt 194 Einträge, davon 106 Einzelpersonen und 88 Einrichtungen. Damit umfasst die EU-Sanktionsliste zur Unterstützung der Ukraine nun mehr als 2 000 Einträge.  Im Einzelnen enthält das Paket Folgendes:

  • Sanktionen gegen den russischen Militär- und Verteidigungssektor: Mit den neuen Einträgen werden mehr als 140 Unternehmen und Einzelpersonen aus dem militärisch-industriellen Komplex Russlands getroffen, die unter anderem Raketen, Drohnen, Flugabwehrsysteme, Militärfahrzeuge, High-Tech-Komponenten für Waffen und andere militärische Ausrüstung herstellen. Das Paket richtet sich insbesondere gegen Unternehmen, die mit verschiedenen Schlüsselkomponenten für Drohnen handeln. Die Kommission folgte dem zuvor erarbeiteten Ansatz, mit dem die betreffenden Unternehmen objektiv und schrittweise ermittelt werden. Hierzu wurden eindeutige Beweise aus verschiedenen Quellen in Verbindung mit Handels- und Zolldaten herangezogen.
  • Aussenden eines starken Signals an die Unterstützer der russischen Kriegsanstrengungen: Neu in die Liste aufgenommen wurden zehn (russische) Unternehmen und Einzelpersonen, die sich daran beteiligen, Rüstungsgüter aus Nordkorea nach Russland zu bringen, der Verteidigungsminister des Landes und mehrere belarussische Unternehmen und Einzelpersonen, die die russischen Streitkräfte unterstützen.
  • Bekämpfung der Sanktionsumgehung: Neu in die Liste aufgenommen wurden aufgrund von Paralleleinfuhren verbotener Waren nach Russland auch ein russisches Logistikunternehmen und der Leiter des Unternehmens sowie ein dritter russischer Akteur, der an einer anderen Beschaffungsmaßnahme beteiligt war.
  • Verschärfung der EU-Maßnahmen gegen die Besetzung und rechtswidrige Annexion ukrainischer Gebiete durch Russland: Sechs Richter und zehn Beamte in den besetzten ukrainischen Gebieten wurden in die Liste aufgenommen.
  • Sanktionierung von Verletzungen von Kinderrechten: Darüber hinaus stehen auf der Liste nun auch 15 Einzelpersonen und zwei Einrichtungen, die sich an der Verschleppung und der militärischen Indoktrination ukrainischer Kinder, auch in Belarus, beteiligen.

Handelsmaßnahmen

Mit diesem Paket bekräftigt die EU ihre Entschlossenheit, Russland daran zu hindern, sensible westliche Technologie für sein Militär zu erwerben. Unbemannte Luftfahrzeuge oder Drohnen sind für den Krieg in der Ukraine von zentraler Bedeutung. Mit diesem Sanktionspaket werden Unternehmen gelistet, die Russland mit wichtigen Drohnenkomponenten versorgen, und es werden Sanktionen in bestimmten Sektoren verhängt, um Schlupflöcher zu stopfen und die Kriegsführung mit Drohnen zu erschweren.

Eindeutige Beweise aus verschiedenen Quellen in Verbindung mit Handels- und Zolldaten haben dazu geführt, dass 27 weitere Unternehmen aus Russland und Drittländern in die Liste der Einrichtungen aufgenommen wurden, die mit dem militärisch-industriellen Komplex Russlands zusammenarbeiten (Anhang IV). Für diese Unternehmen gelten strengere Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten.  Im Einzelnen enthält das Paket Folgendes:

  • Aufnahme von 17 weiteren russischen Unternehmen, die an der Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Elektronikbauteilen für den militärisch-industriellen Komplex Russlands beteiligt sind.
  • Aufnahme von vier Unternehmen aus China und jeweils einem aus Kasachstan, Indien, Serbien, Thailand, Sri Lanka und der Türkei, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine indirekt unterstützen, indem sie mit elektronischen Bauteilen hierfür handeln.

Maßnahmen zur Stärkung der Luftverteidigung

Zusätzlich zur Listung bestimmter Unternehmen, die Drohnenkomponenten an Russland verkaufen, werden mit diesem Paket weitere Ausfuhrverbote für solche Komponenten eingeführt. Im Einzelnen enthält das Paket Folgendes:

  • Unter dieses umfassendere Verbot für Drohnenkomponenten fallen nun auch elektronische Transformatoren, Stromrichter und Induktionsspulen, die in Drohnen verbaut werden können.
  • Mit den neuen Maßnahmen werden auch Aluminiumkondensatoren verboten, die militärisch genutzt werden können.

Maßnahmen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit

Mit dem neuen Paket wird das Vereinigte Königreich in die Liste der Partnerländer für das indirekte Einfuhrverbot für Eisen und Stahl aufgenommen. Diese Partnerländer wenden eine Reihe restriktiver Maßnahmen auf Einfuhren von Eisen und Stahl sowie bestimmte Einfuhrkontrollmaßnahmen an, die den Maßnahmen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 im Wesentlichen gleichwertig sind.

Hintergrund

Zwei Jahre nach Beginn des groß angelegten russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ist Europa geeint und entschlossen, seine Werte und Grundprinzipien weiterhin zu verteidigen. Die EU steht fest an der Seite der Ukraine und ihrer Bevölkerung und wird die Wirtschaft, die Gesellschaft, die Streitkräfte und den künftigen Wiederaufbau der Ukraine auch weiterhin tatkräftig unterstützen, solange es nötig ist.

Um die Einnahmequellen der russischen Kriegsmaschinerie auszutrocknen, hat die EU 13 Sanktionspakete gegen Russland verabschiedet. Durch die EU-Sanktionen sind die Einnahmen Russlands und der Wert des Rubels zurückgegangen. Außerdem sorgen sie für Unterbrechungen in den Lieferketten Russlands und schränken den Zugang des Landes zu westlichen Technologien in wichtigen Industriezweigen ein. Die mit den G7-Partnern vereinbarte Ölpreisobergrenze hat die Öleinnahmen der russischen Regierung verringert. Mit der Zeit werden die Sanktionen ihre Wirkung voll entfalten.

Da Russland versucht, unsere Sanktionen zu umgehen, prüft die Kommission ständig die bestehenden Maßnahmen, bewertet ihre Umsetzung und prüft sie auf mögliche Schlupflöcher. Der Schwerpunkt liegt nun auf der Durchsetzung, insbesondere darauf, die Umgehung von EU-Sanktionen über Drittländer zu verhindern.

Der EU-Sonderbeauftragte für Sanktionen, David O’Sullivan, arbeitet kontinuierlich mit wichtigen Drittländern zusammen, um gegen die Umgehung von Sanktionen vorzugehen. Dabei sind bereits konkrete Ergebnisse sichtbar. So werden in einigen Ländern Systeme zur Überwachung, Kontrolle und Blockade von Wiederausfuhren eingerichtet. Gemeinsam mit gleich gesinnten Partnern haben wir auch eine gemeinsame Liste der sanktionierten Güter mit hoher Priorität

aufgestellt, bei denen Unternehmen besondere Sorgfalt walten lassen sollten und die Drittländer nicht nach Russland wiederausführen dürfen. Darüber hinaus haben wir für die EU eine Liste der sanktionierten wirtschaftlich kritischen Güter erstellt, bei denen Unternehmen und Drittländer besonders wachsam sein sollten.

Quelle: EU Kommission

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