Hallo,

Zitat: „werde den Unternehmen eine zusätzliche wirtschaftliche Belastung auferlegt“; von einer solchen kann ja nur die Rede sein, wenn der Mindestlohn im europ. Ausland als generelle Verpflichtung gefordert ist, also dortiger Tarifvertrag o.ä.

Wäre es daher keine Lösung, auftragsbezogen eine Mindestlohnforderung zu stellen, denn eine solche würde m.E. keinen Bieter benachteiligen, da er diese Forderung ja eben über die Vergütung „erstattet“ bekommt!?

Viele Grüße
Frank

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