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Baugewerbe: Schießt Entsenderichtlinie übers Ziel hinaus?

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe hat zu den kürzlich bekannt gewordenen Beschlüssen des EU-Ministerrats zur Neuregelung der Entsenderichtlinie klar Stellung bezogen. Er hält die Neuregelung zur Entsenderichtlinie für überzogen.

„Die neuen Regelungen sind in der Praxis schwer zu kontrollieren. Ursprünglich war es Ziel der Entsenderichtlinie den Arbeitnehmern ein Mindestmaß an Schutz zukommen zu lassen“, so Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Nun sollen neben dem Mindestlohn weitere Vergütungsbestandteile in die Richtlinie einbezogen werden. Dieses stehe dem ursprünglichen Ziel der Richtlinie entgegen.
In der Praxis sei festzustellen, dass der Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) nicht in der Lage sind, die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend zu kontrollieren. Wie werde das erst aussehen, wenn die FKS die Einhaltung weiterer Vergütungsbestandteile wie z.B. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge kontrollieren soll?, fragt der ZDB.
Entsandte Arbeitnehmer sollen grundsätzlich zu denselben Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie heimischen Facharbeiter. Da aber die Sozialabgaben wie auch die Steuerbelastung für ausländische Arbeitnehmer weiterhin deutlich niedriger sind als für deutsche Beschäftigte, sei dieser Zustand auch mit der geänderten Entsenderichtlinie nicht erreichbar.
Wenn die EU-Kommission den Schutz entsandter Arbeitnehmer wirklich ernst meine, solle sie die geplante Dienstleistungskarte zumindest für die Baubranche nicht weiter verfolgen, da hiermit der Scheinselbständigkeit und damit dem Unterlaufen von Mindeststandards Tor und Tür geöffnet wird.

Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe

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