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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 07/01/2020 Nr. 43004

Erinnerung: Neue Schwellenwerte seit dem 01.01.2020

Entscheidung-EUWie bereits berichtet (), sanken die EU-Schwellenwerte zum 01.01.2020 leicht. Die Wertschwellen, ab denen das EU-Vergaberecht greift, belaufen sich nun auf:

Seit dem 01.01.2020 gelten folgende Schwellenwerte:

Anwendungsbereich Bis 31.12.2019 Ab 01.01.2020
Klassische Richtlinie (2014/24/EU)
Bauleistungen 5.548.000 EUR 5.350.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen
– zentrale Regierungsbehörden 144.000 EUR 139.000 EUR
– übrige öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR 214.000 EUR
Konzessionen (2014/23/EU)
Konzessionen 5.548.000 EUR 5.350.000 EUR
Sektorenrichtlinie und Richtlinie
Verteidigung und Sicherheit
(2014/25/EU und 2009/81/EG)
Bauleistungen 5.548.000 EUR 5.350.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen 443.000 EUR 428.000 EUR

Quelle: Amtsblatt der EU

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