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BMWK: Anwendung des Vergaberechts bei Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gestern ein Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden veröffentlicht. In dem Rundschreiben werden unter Bezugnahme auf die bisherigen Veröffentlichungen die vergaberechtlichen Instrumente dargestellt, wie dringende Bedarfe im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden genutzt werden können.

Das Rundschreiben leitet ein:

Die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine stellen Bund, Länder und Kommunen weiterhin vor große Herausforderungen. Eine gravierende Folge der Kriegsereignisse in der Ukraine ist der Zuzug von bisher mehr als 1,1 Millionen Geflüchteten nach Deutschland. Die Anzahl der aus der Ukraine aufgrund des Krieges geflüchteten Menschen übersteigt die Zugangszahlen irregulärer Migration der letzten Jahre bei Weitem. Das Fluchtgeschehen aus der Ukraine dauert weiterhin an. Diese Situation hat sich dadurch noch verschärft, dass im letzten Jahr die Asylzugangszahlen aus anderen Staaten deutlich gegenüber dem Vorjahr gestiegen sind. Für 2023 ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg von 51% an Asylerstanträgen festzustellen. Bestehende Kapazitäten für die Geflüchtetenunterbringung sind vielerorts bereits erschöpft. Bei der öffentlichen Beschaffung zur angemessenen Unterbringung und Versorgung dieser Menschen ist in vielen Fällen schnelles Handeln geboten. Zuvorderst ist Obdachlosigkeit und die Gefährdung wichtiger Rechtsgüter (z.B. Gesundheit der Flüchtlinge) zu vermeiden.

Sodann werden die Instrumente vorgestellt.

Das Rundschreiben finden Sie auch in der Bibliothek im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied im DVNW? – Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.

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